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AmHof - Erweiterte Haftpflichtdeckung (AH832)
14.1.1. dass die technische Planung, Leitung und Ausführung von Arbeiten einem hiezu be-
hördlich berechtigen Ziviltechniker oder Gewerbetreibenden übertragen werden [...] Versichert ist ferner die Schadenersatzpflicht des Versicherungsnehmers als Privatperson nach Maßga-
be von Abschnitt B, Z. 15 EHVB sowie die gleichartige Schadenersatzpflicht der in Abschnitt B, Z.
Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung DaHeim (ABHD2015.1)
gepachtet haben;
Dieser Ausschluss findet keine Anwendung auf Schadenersatzverpflichtungen aus der Be-
schädigung von gemieteten Räumen sowie des darin befindlichen Inventars, wenn das Miet-
verhältnis
Be- und Entladung von fremden Fahrzeugen (AH411.3) (AH411.3)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH411.3
BE- UND ENTLADUNG VON FREMDEN FAHRZEUGEN
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art 7.10. AHVB auch auf Schadenersatz-
Be- und Entladung von fremden Fahrzeugen (AH3411.12) (AH3411.12)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Be- und Entladung von fremden Fahrzeugen -
AH3411.12
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art 7.5.3 und 7.10. AHVB auch auf
Schadenersatzverpflichtungen
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2014)
en über
Prämienzahlung und Beginn des Versicherungsschutzes (Artikel 12) und die in den Besonderen
Be-
stimmungen geregelten Wartefristen (Artikel 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27 und 28).
Artikel 4
Wo gilt