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Versicherungsbedingungen der fondsgebundenen Lebensversicherung - 2009.1 (VBFLV2009.1)
36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
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Versicherter
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger der
GP-95 (GP-95)
Punkt A.4.1. zu den Baubestandteilen,
sofern sie nicht gewerblichen Zwecken dienen und sich deren Ausschluß nicht vertraglich ergibt.
Vorsorgeversicherung für Gebäude:
Die Vorsorgeversicherung [...] einen im Schadenfall nötig werdenden Abbruch stehenge-
bliebener Teile versicherter Sachen und deren Abführung bis zur nächsten geeigneten und gestat-
teten Ablagerungsstätte zu verstehen.
E [...] Bau- und/oder Montagearbeiten auf dem Versicherungsgrundstück von den ausführenden Hand-
werkern, deren Angestellten oder Arbeitern Sicherheitsvorschriften wider Wissen und Willen des Ver-
sicherungsnehmers
Allrisk - unbenannte Gefahren (EC1000.24)
nachzuweisen, dass der Schaden mit den in den Punkten 2.2.15.1. bis 2.2.15.6. genannten
Ereignissen oder deren Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang
steht.
3. Versicherungssumme
Die
Cerankochfelder und definierte Geräteverglasungen (DH1503.18)
HAUSHALT - Glaskochfelder und definierte Geräteverglasungen - DH1503.18
Abweichend von Artikel 2 Punkt 5.2.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD sind
Bruchschäden an Kochflächen aus Glas (Ceran
Besondere Bedingung für den Keine-Sorgen-Schutzengel Reise&Sport (KSSRS2016) (KSSRS2016)
häuslicher Gemeinschaft
lebende Ehe partner oder eingetragene Partner bzw. Lebensgefährte als auch deren minderjährige Kinder
(auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch nur, wenn [...] versicherten, erwachsenen Person während der Reise nicht betreut werden, sorgt
der Versicherer für deren Abholung durch eine Vertrauensperson. Der Versicherer übernimmt die
anfallenden Fahrtkosten nach [...] ten
In Ergänzung zu Art.6 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABKSS werden als Obliegenheiten, deren
Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles die Freiheit des Versicherers von der Verpflichtung