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Cerankochfelder und definierte Geräteverglasungen (DH1502.15)
HAUSHALT - Glaskochfelder und definierte Geräteverglasungen - DH1502.15
Abweichend von Artikel 2 Punkt 5.2.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABH sind
Bruchschäden an Kochflächen aus Glas (Cerank
Versicherungsbedingungen der fondsgebundenen Lebensversicherung - 2009 (VBFLV2009)
36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
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Versicherter
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger der
Versicherungsbedingungen der fondsgebundenen Lebensversicherung - 2009.2 (VBFLV2009.2)
r: FN 36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherter
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger
Versicherungsbedingungen der fondsgebundenen Lebensversicherung - 2009.1 (VBFLV2009.1)
36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
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Versicherter
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger der
Allrisk - unbenannte Gefahren (EC1000.24)
nachzuweisen, dass der Schaden mit den in den Punkten 2.2.15.1. bis 2.2.15.6. genannten
Ereignissen oder deren Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang
steht.
3. Versicherungssumme
Die