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Vertragsinhalt der Feuerversicherung im Grundschutz (LPGF-98) (LPGF-98)
nicht mit offenem Licht betreten werden;
2.2.3. sind brandgefährliche Tätigkeiten aller Art grundsätzlich verboten. Die zu bearbeitenden Tei-
le sind an eine dafür vorgesehene und speziell ei [...] gen und Interessentenwegen
- 50 Meter Mindestabstand zu allen anderen Gebäuden, Waldgrundstücken, Bahngleisen und Hoch-
spannungsleitungen
- 300 Meter Mindestabstand zu
Bäume am Grundstück - Entsorgungskostenbeitrag (ZHF12.2)
BÄUME AM GRUNDSTÜCK - ENTSORGUNGSKOSTENBEITRAG ZHF12.2
Werden Bäume bei oder infolge eines versicherten Schadenereignisses beschädigt oder zerstört,
ersetzt der
Vertragsinhalt der Feuerversicherung im Grundschutz (LPGF-96) (LPGF-96)
Polizze
bezeichneten Gebäude;
b) der Hofraum und sämtliche zum Gehöft gehörigen Grundstücke und die dahinführenden Wege;
c) die Wege nach und von inländischen Märkten, Ausstellungen [...] und Hochspannungsleitungen,
mindestens 5 0 M e t e r von anderen Gebäuden, von Waldgrundstücken und Bahngleisen,
mindestens 3 0 0 M e t e r von Betrieben und Lagerstätten,
Indirekte Blitzschäden - Grundpaket (F850.1)
F850.1
Indirekte Blitzschäden - Grundpaket
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der AFB sind Schäden durch die unmittelbare Einwirkung
Grundstücke, Gebäude oder Räumlichkeiten, (AH312) die Fremdzwecken dienen (AH312)
AH312
GRUNDSTÜCKE, GEBÄUDE ODER RÄUMLICHKEITEN,
DIE FREMDZWECKEN DIENEN
Abweichend von Abschnitt A, Z. 1, Pkt. 2.3 EHVB besteht Versicherungsschutz auch dann, wenn die
Grundstücke, Gebäude