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Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - 2004 (VBBUZ2004)
(Hauptversicherung) eine Einheit; sie kann ohne die Hauptversicherung nicht fortgesetzt werden und
teilt deren rechtliches Schicksal. Wird die Hauptversicherung gekündigt, prämienfrei gestellt oder aus
sonstigen
Versicherungsbedingungen der Pflegerentenversicherung - 2005 (VBPRV2005)
g mit der OBERÖSTERREICHISCHEN
Versicherung AG abschließt.
Versicherte Person ist jene Person, deren Leben versichert ist.
Bezugsberechtigter (Begünstigter) ist die Person, die für den Empfang der Leistung
BVB Merkur Spitalskostentarif MU/10 (MU/10)
Prämienrückerstattung außer Betracht. Teilnahmeberechtigt sind nur jene Versicherungsnehmer,
für deren Versicherungspolizze für das abgelaufene Kalenderjahr weder tarifliche noch
übertarifliche Leistungen [...] AVB-1995 endet die Versicherung nach
Vorlage der entsprechenden Nachweise auch:
(1) Für Versicherte, deren Anspruchsberechtigung bei einer österreichischen Pflichtkrankenkasse
erlischt, und zwar mit dem Ende
Cerankochfelder und definierte Geräteverglasungen (DH1502.15)
HAUSHALT - Glaskochfelder und definierte Geräteverglasungen - DH1502.15
Abweichend von Artikel 2 Punkt 5.2.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABH sind
Bruchschäden an Kochflächen aus Glas (Cerank
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2011)
1.2. seinen in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten,
1.3. deren minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch
nur [...] oder Rechtsverteidigung zweckentsprechend und
nicht mutwillig ist und hinreichende Aussicht auf deren Erfolg besteht.
Die Prüfung der Erfolgsaussicht gemäß Artikel 9 unterbleibt im Straf-, Führerschein- [...] des Rechtsanwaltes eine andere zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person
tätig, werden deren Kosten nach den für sie geltenden Richtlinien, maximal jedoch bis zur Höhe des
Rechtsanwaltstarifgesetzes