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Plus Paket Erweiterte Privathaftpflicht (DH1609.24)
HAUSHALT - Erweiterte Privathaftpflicht Plus Paket - DH1609.24
In den nachstehend angeführten Deckungserweiterungen des Plus Paketes sind nur
Schadenersatzverpflichtungen des Versicherungsnehmers a
Versicherungsbedingungen der fondsgebundenen Lebensversicherung - 2012.1 (VBFLV2012.1)
r: FN 36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherter
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger [...] hlung geltend gemacht werden.
(2) Die Höhe der Rente ist abhängig vom Alter jener Person, von deren Leben die Rentenzahlung
abhängt, bei Rentenbeginn und von den zu diesem Zeitpunkt gültigen tariflichen
AmHof - Haftpflicht Plus (AH2830.18)
Strafcharakter (wie zB Pönalen)
und sonstige reine Vermögensschäden.
10.3. Als Obliegenheit, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß den Vor-
aussetzungen und Begrenzungen
Besondere Bedingung für den Keine-Sorgen-Schutzengel Info&Service (KSSIS2016) (KSSIS2016)
häuslicher Gemeinschaft
lebenden Ehe partner, eingetragenen Partner oder Lebensgefährten als auch deren minderjährige Kinder
(auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch nur, wenn [...] konsularischen
Vertretung beschaffen, stellt die Notfallzentrale des Versicherer s die Verbindung zu deren Hausbank
her. Ist diese Kontaktaufnahme zur Hausbank nicht binnen 24 Stunden nach dem der Schadenmeldung
Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung (AVBV) für Vermögensschäden (AVBV1950)
Verstöße beim Zahlungsakt,
durch Veruntreuung des Personals des Versicherten oder anderer Personen, deren er sich bedient, ent-
stehen;
7. aus nicht rechtzeitigem Abschluß (Fortsetzung oder Erneuerung) [...] Versicherungsnehmers müssen schriftlich an die Direktion des
Versicherers erfolgen. Die Agenten sind zu deren Entgegennahme nicht berechtigt.
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