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Besondere Bedingung für den Keine-Sorgen-Schutzengel Info&Service Senior (KSSISS2016) (KSSISS2016)
häuslicher Gemeinschaft
lebenden Ehe partner, eingetragenen Partner oder Lebensgefährten als auch deren minderjährige Kinder
(auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch nur, wenn
Versicherungsbedingungen der fondsgebundenen Lebensversicherung mit Garantieleistung - 2008 (VBFLVGL2008)
er: FN 36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherter
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger der
Produktinformationsblatt Haushaltversicherung (PIBDH.2021)
Schneelast
In der Privathaftpflichtversicherung:
Schäden durch:
Erfüllung von Verträgen und an deren Stelle tretende
Ersatzleistungen
Schadenersatzverpflichtungen durch Haltung und
Verwendung von: [...] Sachschäden am Wohnungsinhalt durch:
In der Sachversicherung:
Schäden durch:
Tätigkeiten an Gläsern, deren Fassungen oder
Umrahmungen
Grund-, Schmelzwasser, Witterungsniederschläge und
dadurch verursachten
Bedingungen für die Ermittlung und Fondsveranlagung der Gewinnbeteiligung aus Lebensversicherungen - 2001 (GBFOLV2001)
bestimmten oder
garantierten Höhe. Investmentfondsanteile sind Wertpapiere deren künftige Werte und Erträge
ungewiss sind und deren Wert auch Null annehmen können. Wir können daher für die Erzielung eines [...] von
Investmentfonds zulassen. Investmentfondsanteile sind Wertpapiere, deren zukünftige Werte und
Erträge ungewiss sind und deren Wert auch Null annehmen kann. Wir können daher im Falle von für Sie
u
Besondere Bedingung 3.1 für die Feuerversicherung (F-3.1)
Bau-, und/oder Montagearbeiten auf dem Versicherungsgrundstück von den aus-
führenden Handwerkern, deren Angestellten oder Arbeitern Sicherheitsvorschriften wider Wissen
und Willen des Versicherungsnehmers