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Indirekte Blitzschäden - Grundschutz F201 (F201)
BESONDERE BEDINGUNG F201
Indirekte Blitzschäden - Grundschutz
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der AFB sind Schäden durch Überspannung oder Induktion
Veranstalterhaftpflicht (AH3880.15)
sich im Rahmen des Deckungsumfanges der dem Vertrag
zugrunde liegenden AHVB sowie des Abschnittes A 1 und A 3 der dem Vertrag zugrunde
liegenden EHVB auf Schadenersatzverpflichtungen des [...] Veranstaltung.
2. Abweichend von A 1.2.3 der dem Vertrag zugrunde liegenden EHVB besteht Versicherungs-
schutz dann, wenn die Grundstücke, Gebäude oder Räumlichkeiten teilweise für Fremdzwecke
[...] Arbeitsverhältnisses im Rahmen von A 1.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden EHVB
mitversichert.
Dies gilt jedoch nicht für Dritte, die aufgrund eines Werkvertrages zur Erreichung des
Ver
AmHof/AmLand Feuerversicherung 2018 (Fe2001.18)
dem Vertrag zugrunde liegenden ABS. Der Regress durch den Versicherungs-
nehmer gegenüber den schadenverursachenden Firmen bleibt aufrecht.
8. Brandherd
Abweichend von den dem Vertrag zugrunde liegenden [...] Vertragsinhalt:
1. Örtliche Geltung der Versicherung
In Erweiterung des Art. 4 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Feuerversicherung (AFB) besteht für bewegliche Sachen [...] ngsnehmers vor dem Schadenfall
Als Sicherheitsvorschriften im Sinne des Art. 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Sachversicherung (ABS), deren Verletzung gemäß den Vo
AmHof/AmLand Feuerversicherung 2016 (Fe2001.16)
dem Vertrag zugrunde liegenden ABS. Der Regress durch den Versicherungs-
nehmer gegenüber den schadenverursachenden Firmen bleibt aufrecht.
7. Brandherd
Abweichend von den dem Vertrag zugrunde liegenden [...] Vertragsinhalt:
1. Örtliche Geltung der Versicherung
In Erweiterung des Art. 4 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB besteht für bewegliche Sachen
Versicherungsschutz in ganz Österreich, soferne die [...] ngsnehmers vor dem Schadenfall
Als Sicherheitsvorschriften im Sinne des Art. 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Sachversicherung (ABS), deren Verletzung gemäß den Vo
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Verlängerung der FONDS GARANTIE Polizze - indexgebundene Lebensversicherung (Anleihe "GDF 1A") - 2011 (VBVERLFGP2011)
Fälligkeit der
Leistung.
§ 16 Vertragsgrundlagen
Vertragsgrundlagen sind Ihr Antrag, die Versicherungsurkunde einschließlich Anlagen, der dem Vertrag
zugrunde liegende Tarif und die Versicherun [...] Vertrag
zugrunde liegenden Anleihe zugeordnet.
Tarif (Geschäftsplan)
Der Tarif (Geschäftsplan) enthält die der Finanzmarktaufsicht vorgelegten,
versicherungsmathematischen Berechnungsgrundlagen für Ihren [...] Kosten getilgt.
(3) Die Rechnungsgrundlagen für die Ermittlung aller Prämienanteile und Kosten nach den Absätzen 1
und 2 sind Teil der versicherungsmathematischen Grundlagen des jeweiligen Tarifes. Diese