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Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Erlebensfall, auf den Todesfall (Lebensversicherung) (VBMIO98)
Sofortschutz als beendet erklären, spätestens jedoch sechs Wochen nach
Antragstellung.
Für den Zeitraum des vorläufigen Sofortschutzes berechnen wir die anteilige Prämie, die entweder im
Rahmen der
Allgemeine Bedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel Zum Glück (KSUNFU2003) (KSUNFU2003)
Einschränkungen oder Ausschlüsse nach Maßgabe dieser
Versicherungsbedingungen vorliegen.
Für den Zeitraum des Sofortschutzes gebührt eine anteilige Prämie,
die entweder im Rahmen der Erstprämie oder aber
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Schaden-/Unfallversicherung (Stand 01.01.2017) (AGBSU.2017)
Versicherungsperiode gilt, falls der Versicherungsvertrag nicht für
kürzere Zeit abgeschlossen ist, der Zeitraum eines Jahres beginnend mit
dem Tage des in der Polizze angeführten Hauptfälligkeitstermines. Der
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Oberösterreichischen Versicherung AG (AGBO09)
Versicherungsperiode gilt, falls der Versicherungsvertrag nicht für
kürzere Zeit abgeschlossen ist, der Zeitraum eines Jahres beginnend mit
dem Tage des in der Polizze angeführten Hauptfälligkeitstermines. Der
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Oberösterreichischen Versicherung AG (AGBO08)
Versicherungsperiode gilt, falls der Versicherungsvertrag nicht für
kürzere Zeit abgeschlossen ist, der Zeitraum eines Jahres beginnend mit
dem Tage des in der Polizze angeführten Hauptfälligkeitstermines. Der