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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Oberösterreichischen Versicherung AG (AGBO07)
ngsperiode gilt, falls der Versicherungsvertrag nicht für kür-
zere Zeit abgeschlossen ist, der Zeitraum eines Jahres beginnend mit dem
Tage des in der Polizze angeführten Hauptfälligkeitstermines. Der
ALUB1995 (ALUB1995)
ngsperiode gilt, wenn der Versicherungsvertrag nicht für kürzere Zeit abgeschlossen
ist, der Zeitraum eines Jahres.
2. Vertragsdauer
Soweit nichts anders vereinbart ist, endet der Versicherungsvertrag
Allgemeine Bedingungen für die Fahrzeuginsassenunfall-Versicherung (AFIUB 2007) (AFIUB2007)
Versicherungsperiode gilt, wenn der Versicherungsvertrag nicht für kürzere Zeit abgeschlossen
ist, der Zeitraum eines Jahres, und zwar auch dann, wenn die Jahresprämie vertragsgemäß in
Teilbeträgen zu entrichten
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Oberösterreichischen Versicherung AG (AGBO11)
Versicherungsperiode gilt, falls der Versicherungsvertrag nicht für
kürzere Zeit abgeschlossen ist, der Zeitraum eines Jahres beginnend mit
dem Tage des in der Polizze angeführten Hauptfälligkeitstermines. Der
Allgemeine Bedingungen für die Fahrzeuginsassenunfall-Versicherung (AFIUB 2007.1) (AFIUB2007.1)
Versicherungsperiode gilt, wenn der Versicherungsvertrag nicht für kürzere Zeit abgeschlossen
ist, der Zeitraum eines Jahres, und zwar auch dann, wenn die Jahresprämie vertragsgemäß in
Teilbeträgen zu entrichten