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Versicherungsbedingungen der fondsgebundenen Rentenversicherung - 2016 (VBFRENT2016)
r: FN 36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherter
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger [...] Mit Beginn der Rentenzahlung werden die auf Ihren Vertrag entfallenden Fondsanteile verkauft und
deren aktueller Geldwert in die Deckungsrückstellung einer nicht-fondsgebundenen Rentenversicherung
übertragen [...] Informationen nur elektronisch erhalten, so kann er jederzeit -; jeweils einmalig kostenfrei -;
auch deren Ausfolgung auf Papier oder in einer anderen von ihm gewünschten und vom Versicherer
allgemein zur
GP-98 (GP-98)
Punkt A.4.1. zu den Baubestandteilen,
sofern sie nicht gewerblichen Zwecken dienen und sich deren Ausschluß nicht vertraglich ergibt.
Vorsorgeversicherung für Gebäude:
Die Vorsorgeversicherung [...] einen im Schadenfall nötig werdenden Abbruch stehenge-
bliebener Teile versicherter Sachen und deren Abführung bis zur nächsten geeigneten und gestat-
teten Ablagerungsstätte zu verstehen.
E
Plus-Paket für erneuerbare Energien (PEE-23)
g, deren Geschwindigkeit am
Versicherungsort mehr als 60 Kilometer je Stunde beträgt. Für die Feststellung der
Geschwindigkeit ist im Einzelfall die Auskunft der GeoSphere Austria (GSA) oder deren
Rec [...] Versicherungssumme
auf erstes Risiko auch für Schäden, die durch Erdbeben, Vermurung, Erdrutsch oder als deren
Folge entstehen.
2. Innere Unruhen
In Abänderung zu Artikel 2 Pkt. 2.1. b) der dem Vertrag zugrunde
Besondere Bedingungen für Reiselagerversicherungen (TRRL-08)
sfalles
Sofern nichts anderes vereinbart wird, gilt:
Der Versicherungsnehmer, der Versicherte, deren Vertreter und Beauftragten sowie diea.
Reiselagerbegleiter, haben bei allen ihren Handlungen die Sorgfalt [...] Vertragszeit von
einem der Vertragsteile schriftlich gekündigt worden ist.
Bei Versicherungsverträgen, deren Abschluss nicht zum Betrieb eines Unternehmens des
Versicherungsnehmers gehört (Verbraucherverträge)
Raiffeisen Plus Leistungen Wohnen (RP1401.20)
Wohnung
des Versicherungsnehmers versorgen bzw. betreffen.
Artikel 8: Obliegenheiten
Als Obliegenheit, deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles die Freiheit des
Versicherers von der Verpflichtung