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Be- und Entladung von fremden Fahrzeugen (AH311) (AH311)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH311
BE- UND ENTLADUNG VON FREMDEN FAHRZEUGEN
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art. 7, Pkt. 8. AHVB
Allgemeine Einbruchdiebstahlversicherungsbedingungen (AEB85-95) (AEB85-95)
unter
Abs. 1 angeführten Tatbestände in die Versicherungsräumlichkeit gelangt ist und darin Türen oder Be-
hältnisse aufgebrochen oder zum Öffnen von Türen und Behältnissen falsche Schlüssel oder andere [...]
bedingungen, wenn einer der unter Abs. 1 bezeichneten Tatbestände gegeben ist und überdies die Be-
hältnisse (z. B. Geldschränke, Mauersafes, versperrte Möbelstücke u. dgl.)
a) aufgebrochen [...]
(2) Soferne keine Sonderregelung getroffen wurde, sind folgende Sachen nur in verschlossenen Be-
hältnissen, die eine erhöhte Sicherheit, und zwar auch gegen die Wegnahme der Behältnisse selbst
Allgemeine Einbruchdiebstahlversicherungsbedingungen (AEB85) (AEB85)
unter
Abs. 1 angeführten Tatbestände in die Versicherungsräumlichkeit gelangt ist und darin Türen oder Be-
hältnisse aufgebrochen oder zum Öffnen von Türen und Behältnissen falsche Schlüssel oder andere [...]
bedingungen, wenn einer der unter Abs. 1 bezeichneten Tatbestände gegeben ist und überdies die Be-
hältnisse (z. B. Geldschränke, Mauersafes, versperrte Möbelstücke u. dgl.)
a) aufgebrochen [...]
(2) Soferne keine Sonderregelung getroffen wurde, sind folgende Sachen nur in verschlossenen Be-
hältnissen, die eine erhöhte Sicherheit, und zwar auch gegen die Wegnahme der Behältnisse selbst
Allgemeine Bedingungen für die Sturmschadenversicherung (AStB86-95) (AStB86-95)
Schaden betroffenen und der abhanden gekommenen Sachen, und zwar nach Möglichkeit unter Anga-
be ihres Wertes unmittelbar vor dem Schadenfall, auf seine Kosten vorlegen. Bei Gebäudeschä-
[...]
Unterversicherung mit höchstens 50 % der Versicherungssumme der vom Schaden betroffenen Post be-
grenzt, bei Vorliegen einer Überversicherung indessen (siehe Art. 7 (2) ABS) mit 50 % des Ersatzwer-
Allgemeine Bedingungen für die Sturmschadenversicherung (AStB86) (AStB86)
Schaden betroffenen und der abhanden gekommenen Sachen, und zwar nach Möglichkeit unter Anga-
be ihres Wertes unmittelbar vor dem Schadenfall, auf seine Kosten vorlegen. Bei Gebäudeschä-
[...]
Unterversicherung mit höchstens 50 % der Versicherungssumme der vom Schaden betroffenen Post be-
grenzt, bei Vorliegen einer Überversicherung indessen (siehe Art. 7 (2) ABS) mit 50 % des Ersatzwer-