Suche
Versicherungsbedingungen der fondsgebundenen Rentenversicherung - 2007.1 (VBFRV2007.1)
36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
- 1 -
1
Versicherter
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger der [...] Mit Beginn der Rentenzahlung werden die auf Ihren Vertrag entfallenden Fondsanteile verkauft und
deren Geldwert in die Deckungsrückstellung einer nicht-fondsgebundenen Rentenversicherung übertragen.
Die
Versicherungsbedingungen der fondsgebundenen Rentenversicherung - 2007 (VBFRV2007)
36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
- 1 -
1
Versicherter
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger der [...] Mit Beginn der Rentenzahlung werden die auf Ihren Vertrag entfallenden Fondsanteile verkauft und
deren Geldwert in die Deckungsrückstellung einer nicht-fondsgebundenen Rentenversicherung übertragen.
Die
Versicherungsbedingungen der lebenslangen Ablebensversicherung (Begräbniskostenvorsorge) - 2012.1 (VBLLAB2012.1)
36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherte Person
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger [...] Gesundheit einer Vielzahl von Personen in so ungewöhnlichem
Ausmaß gefährden oder schädigen, dass zu deren Abwehr oder Bekämpfung der Einsatz des
Katastrophenschutzes nötig ist.
d) durch die vorsätzliche
Erg.Bed.für die Landwirtschaft-plus-Versicherung (LP-98) (LP-98)
Rahmen der Sturmversicherung nur soweit sie im Dach in-
tegriert sind) einschließlich deren Glasabdeckung (auch im Rahmen der Sturmversicherung)
- Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen [...] Arbeitsmaschinen und Geräte samt Zubehör, Handmaschinen, Werkzeuge,
KFZ-Anhänger und deren Zubehör, elektrische Anlagen der Landwirtschaft soweit diese nicht
Gebäudebestandteil [...] Nachfolgende Sachen sind nur dann Gegenstand des Versicherungsvertrages, wenn dies beson-
ders vereinbart wurde und diese auf der Polizze angeführt sind:
1.1.6.1. Zugmaschinen und selbstfahrende
Allg.Bedingungen f.Versicherungen gegen Leitungswasserschäden (AWB98) (AWB98)
der Schaden mit den in den Pkt. 17.1. bis 17.5. genann-
ten Ereignissen oder deren Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im Zu-
sammenhang steht.
Art