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Allgemeine Bedingungen f.d.Leitungswasserschadenversicherung(AWB86-95) (AWB86-95)
im Schadenfall nötig werden-
den Abbruch stehengebliebener Teile versicherter Sachen und deren Abführung bis zur nächsten
geeigneten und gestatteten Ablagerungsstätte zu verstehen.
[...] Versicherer nur, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, daß der Schaden mit diesen Er-
eignissen oder deren Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht. Ist der
Versicherungsnehmer [...] wendbarkeit der Reste für die Wiederherstellung zu berücksichtigen ist. Auf die Bewertung von Gebäu-
deresten bleiben behördliche Wiederaufbaubeschränkungen ohne Einfluß.
(2) Als Ersatzwert gelten:
Versicherungsbedingungen für die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge - 2006 (VBZV2006)
g mit der OBERÖSTERREICHISCHEN
Versicherung AG abschließt.
Versicherte Person ist jene Person, deren Leben versichert ist.
Bezugsberechtigter (Begünstigter) ist die Person, die für den Empfang der Leistung
ALHB1995 (ALHB1995)
Besitzergrei-
fung oder widerrechtlichen Kontrolle von Luftfahrzeugen bzw. Luftfahrtgeräten oder deren Be-
satzungen (einschließlich des Versuches solcher Besitzergreifungen oder Kontrolle) durch [...] Gefahr oder der Verhütung einer Erhöhung der
Gefahr dem Versicherer gegenüber zu erfüllen sind und deren Verletzung im Zeitpunkt des
Versicherungsfalles die Freiheit des Versicherers von der Verpflichtung [...] in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand befinden.
2. Als Obliegenheit, deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles die Freiheit des Versi-
cherer von der Verpflichtung
ALHB98 (ALHB98)
widerrechtlichen Kontrolle von Luftfahrzeugen , Luftfahrtgeräten bzw. Flugmodellen
oder deren Besatzungen (einschließlich des Versuches solcher Besitzergreifungen oder Kon-
trolle) [...] Gefahr oder der Verhütung einer Erhöhung der
Gefahr dem Versicherer gegenüber zu erfüllen sind und deren Verletzung im Zeitpunkt des
Versicherungsfalles die Freiheit des Versicherers von der Verpflichtung [...] in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand befinden.
2. Als Obliegenheit, deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles die Freiheit des Versi-
cherer von der Verpflichtung
UPB-95 (UPB-95)
Punkt A.4.1. zu den Baubestandteilen,
sofern sie nicht gewerblichen Zwecken dienen und sich deren Ausschluß nicht vertraglich ergibt.
Vorsorgeversicherung für Gebäude:
Die Vorsorgeversicherung [...] einen im Schadenfall nötig werdenden Abbruch stehenge-
bliebener Teile versicherter Sachen und deren Abführung bis zur nächsten geeigneten und gestat-
teten Ablagerungsstätte zu verstehen.
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