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Bedingungen für die Blaulichtversicherung (B.Blaulichtvers.23)
erheblicher Mangel
festgestellt, so gilt die Verwendung des Kraftfahrzeuges nicht als grob fahrlässig, sollte dieses
bei einer Einsatzfahrt innerhalb der folgenden vier Wochen nach Feststellung des Mangels
verwendet [...] innerhalb eines Monats nach Eingang der Schadenmeldung wieder zur Stelle gebracht
wird oder die voraussichtlichen Kosten der Wiederherstellung zuzüglich der Restwerte den
Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges [...] rechtskräftigen Entscheidung eines Gerichtes, einer Verwaltungsbehörde oder eines
Verwaltungsgerichtes festgestellt worden sein, dass keine entsprechende Notstandshandlung
nach Maßgabe des § 1306a ABGB vorgelegen
Betriebsfeuerwehr (FBU71) (FBU71)
n einer Betriebsfeuerwehr zugrundegelegt.
Die Auflassung oder Einschränkung dieser Einrichtung stellt eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung im
Sinne des Art. 2 der Allgemeinen Bedingungen für die S
Löschwasserversorgung (FBU72) (FBU72)
einer Löschwasserversorgung zugrundegelegt.
Die Auflassung oder Einschränkung dieser Einrichtung stellt eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung im
Sinne des Art. 2 der Allgemeinen Bedingungen für die S
G363 (G363)
BEWEGUNGS- und SCHUTZKOSTEN, das sind Kosten, die dadurch entstehen, daß zum Zweck der Wiederher-
stellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt
werden
Betriebseröffnung (F26)
Da der Prämienberechnung die Versicherung von in Bau befindlichen Betriebsanlagen zugrunde
liegt, stellt die Aufnahme des Betriebes, gleichviel in welchem Umfang und zu welchem Zweck,
eine Gefahrerhöhung