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Bedingungen für die Risikozusatzversicherung - 2013.1 (VBRISZ2013.1)
36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherte Person
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsjahr
ist die vereinbarte Versicherungsperiode. Das Versich [...] hlung geltend gemacht werden.
(2) Die Höhe der Rente ist abhängig vom Alter jener Person, von deren Leben die Rentenzahlung
abhängt, bei Rentenbeginn und von den zu diesem Zeitpunkt gültigen tariflichen
Bedingungen für die Risikozusatzversicherung - 2013 (VBRISZ2013)
36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherte Person
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsjahr
ist die vereinbarte Versicherungsperiode. Das Versich [...] hlung geltend gemacht werden.
(2) Die Höhe der Rente ist abhängig vom Alter jener Person, von deren Leben die Rentenzahlung
abhängt, bei Rentenbeginn und von den zu diesem Zeitpunkt gültigen tariflichen
Versicherungsbedingungen der Kreditrestschuldversicherung 2011.1 (VBKRV2011.1)
r: FN 36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherter
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger
Versicherungsbedingungen der Kreditrestschuldversicherung - 2012 (VBKRV2012)
r: FN 36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherter
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger
Schutzengel Senioren-Hilfe (KS1601.16)
schätzt die Situation ein und organisiert den jeweiligen Bedarf an Heilbehelfen –
falls notwendig auch deren Einbau (z.B. Rollstuhl, Gehhilfen, Badewannenlift, Spezialbett,…)
Kostenübernahme: pro Versicherungsfall [...] Ausübung.
Artikel 8 - Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles
Als Obliegenheiten, deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles die Freiheit des
Versicherers von der Verpflichtung