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Betriebsfeuerwehr (F71) (F71)
in einer Betriebsfeuerwehr zugrundegelegt.
Die Auflassung oder Einschränkung dieser Einrichtung stellt eine anzeigepflichtige
Gefahrerhöhung im Sinne des Art. 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Sa
Löschwasserversorgung (F72) (F72)
einer Löschwasserversorgung zugrundegelegt.
Die Auflassung oder Einschränkung dieser Einrichtung stellt eine anzeigepflichtige
Gefahrerhöhung im Sinne des Art. 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Sa
Spezialverzeichnis (F1470)
verzichtet darauf, im Versicherungsfall ein Verlangen gemäß Art. 4 Pkt. (1) lit. d),
2. Abs., AFB zu stellen.
Das Recht des Versicherers, im Versicherungsfall die Angemessenheit der Versicherungssummen
auf
Versicherungsbedingungen der fondsgebundenen Rentenversicherung mit Garantieleistung - 2008 (VBFRVGL2008)
Rechnung gestellt.
(2) Die Risikoprämie sowie die Abschlusskosten und den variablen Teil der Verwaltungskosten entnehmen
wir der Deckungsrückstellung. Setzt sich die Deckungsrückstellung Ihrer Versicherung [...] genannt ist.
Deckungsrückstellung
ist der Wert der Ihrer fondsgebundenen Lebensversicherung zu Grunde liegenden Investmentfondsanteile
(Fondsvermögen). Den Geldwert der Deckungsrückstellung ermitteln wir [...] allen Fällen mit Zustellung der Versicherungsurkunde, wenn die Annahme des Antrages abgelehnt wird
oder der Sofortschutz gekündigt wird, spätestens jedoch 6 Wochen nach Antragstellung.
Für den Zeitraum
Zentralschalter (F813) (F813)
der Feuerprämie ein 5%iger Nachlaß eingeräumt.
Der Wegfall (auch teilweise) dieser Voraussetzung stellt eine Gefahrerhöhung dar und ist dem Versi-
cherer unverzüglich anzuzeigen.
Es entfällt dann der