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Versicherungsbedingungen der Kreditrestschuldversicherung 2011 (VBKRV2011)
er: FN 36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherter
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger der
Versicherungsbedingungen der fondsgebundenen Rentenversicherung mit Garantieleistung - 2008 (VBFRVGL2008)
er: FN 36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherter
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger der
USP-BH95 (USP-BH95)
Punkt A.4.1. zu den Baubestandteilen,
sofern sie nicht gewerblichen Zwecken dienen und sich deren Ausschluß nicht vertraglich ergibt.
Vorsorgeversicherung für Gebäude:
Die Vorsorgeversicherung [...] einen im Schadenfall nötig werdenden Abbruch stehenge-
bliebener Teile versicherter Sachen und deren Abführung bis zur nächsten geeigneten und gestat-
teten Ablagerungsstätte zu verstehen.
E [...] Bau- und/oder Montagearbeiten auf dem Versicherungsgrundstück von den ausführenden Hand-
werkern, deren Angestellten oder Arbeitern Sicherheitsvorschriften wider Wissen und Willen des Ver-
sicherungsnehmers
USP-B95 (USP-B95)
Punkt A.4.1. zu den Baubestandteilen,
sofern sie nicht gewerblichen Zwecken dienen und sich deren Ausschluß nicht vertraglich ergibt.
Vorsorgeversicherung für Gebäude:
Die Vorsorgeversicherung [...] einen im Schadenfall nötig werdenden Abbruch stehenge-
bliebener Teile versicherter Sachen und deren Abführung bis zur nächsten geeigneten und gestat-
teten Ablagerungsstätte zu verstehen.
E [...] Bau- und/oder Montagearbeiten auf dem Versicherungsgrundstück von den ausführenden Hand-
werkern, deren Angestellten oder Arbeitern Sicherheitsvorschriften wider Wissen und Willen des Ver-
sicherungsnehmers
USP-B95.1 (USP-B95.1)
Punkt A.4.1. zu den Baubestandteilen,
sofern sie nicht gewerblichen Zwecken dienen und sich deren Ausschluß nicht vertraglich ergibt.
Vorsorgeversicherung für Gebäude:
Die Vorsorgeversicherung [...] einen im Schadenfall nötig werdenden Abbruch stehenge-
bliebener Teile versicherter Sachen und deren Abführung bis zur nächsten geeigneten und gestat-
teten Ablagerungsstätte zu verstehen.
E [...] Bau- und/oder Montagearbeiten auf dem Versicherungsgrundstück von den ausführenden Hand-
werkern, deren Angestellten oder Arbeitern Sicherheitsvorschriften wider Wissen und Willen des Ver-
sicherungsnehmers