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USP-B95 (USP-B95)
Punkt A.4.1. zu den Baubestandteilen,
sofern sie nicht gewerblichen Zwecken dienen und sich deren Ausschluß nicht vertraglich ergibt.
Vorsorgeversicherung für Gebäude:
Die Vorsorgeversicherung [...] einen im Schadenfall nötig werdenden Abbruch stehenge-
bliebener Teile versicherter Sachen und deren Abführung bis zur nächsten geeigneten und gestat-
teten Ablagerungsstätte zu verstehen.
E [...] Bau- und/oder Montagearbeiten auf dem Versicherungsgrundstück von den ausführenden Hand-
werkern, deren Angestellten oder Arbeitern Sicherheitsvorschriften wider Wissen und Willen des Ver-
sicherungsnehmers
USP-B95.1 (USP-B95.1)
Punkt A.4.1. zu den Baubestandteilen,
sofern sie nicht gewerblichen Zwecken dienen und sich deren Ausschluß nicht vertraglich ergibt.
Vorsorgeversicherung für Gebäude:
Die Vorsorgeversicherung [...] einen im Schadenfall nötig werdenden Abbruch stehenge-
bliebener Teile versicherter Sachen und deren Abführung bis zur nächsten geeigneten und gestat-
teten Ablagerungsstätte zu verstehen.
E [...] Bau- und/oder Montagearbeiten auf dem Versicherungsgrundstück von den ausführenden Hand-
werkern, deren Angestellten oder Arbeitern Sicherheitsvorschriften wider Wissen und Willen des Ver-
sicherungsnehmers
USP-B94.1 (USP-B94.1)
Punkt A.4.1. zu den Baubestandteilen,
sofern sie nicht gewerblichen Zwecken dienen und sich deren Ausschluß nicht vertraglich ergibt.
Vorsorgeversicherung für Gebäude:
Die Vorsorgeversicherung [...] einen im Schadenfall nötig werdenden Abbruch stehenge-
bliebener Teile versicherter Sachen und deren Abführung bis zur nächsten geeigneten und gestat-
teten Ablagerungsstätte zu verstehen.
E [...] Bau- und/oder Montagearbeiten auf dem Versicherungsgrundstück von den ausführenden Hand-
werkern, deren Angestellten oder Arbeitern Sicherheitsvorschriften wider Wissen und Willen des Ver-
sicherungsnehmers
Eingestellte Tiere der Beherbergungsgäste (AH3437.12) (AH3437.12)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - eingestelle Tiere der Beherbergungsgäste -
AH3437.12
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art 1.2.2 sowie Art 7.10. AHVB auch auf
Schadenersatzverpfl
Gaststallungen; eingestellte Tiere der Beherbergungsgäste (AH437.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH437.2
GASTSTALLUNGEN; EINGESTELLTE TIERE DER BEHERBERGUNGSGÄSTE
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art 1.2.2 so