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Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB2012)
sind gesetzlich geregelt (siehe §§ 38, 39 und 39a VersVG).
4. Der Versicherungsschutz tritt grundsätzlich mit der Einlösung der Polizze (Pkt. 2.) in Kraft,
jedoch nicht vor dem vereinbarten Versiche [...] seit dem Begehren nach einer Geldleistung eine Erklärung des Versicherers
verlangt, aus welchen Gründen die Erhebungen noch nicht beendet werden konnten und der Versicherer
diesem Verlangen nicht binnen [...] Monates entspricht.
3. Steht die Eintrittspflicht des Versicherers fest, lässt sich aber aus Gründen, die der
Versicherungsnehmer nicht zu vertreten hat, die Höhe der Versicherungsleistung innerhalb
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB2011)
sind gesetzlich geregelt (siehe §§ 38, 39 und 39a VersVG).
4. Der Versicherungsschutz tritt grundsätzlich mit der Einlösung der Polizze (Pkt. 2.) in Kraft,
jedoch nicht vor dem vereinbarten Versiche [...] seit dem Begehren nach einer Geldleistung eine Erklärung des Versicherers
verlangt, aus welchen Gründen die Erhebungen noch nicht beendet werden konnten und der Versicherer
diesem Verlangen nicht binnen [...] Monates entspricht.
3. Steht die Eintrittspflicht des Versicherers fest, lässt sich aber aus Gründen, die der
Versicherungsnehmer nicht zu vertreten hat, die Höhe der Versicherungsleistung innerhalb
Fragen & Antworten Dauercamper
(Überschwemmung, Vermurung, Lawinen, Lawinenluftdruck, Erdbeben) Haftpflichtrisiko aus dem Haus- und Grundbesitz: EUR 3.000.000,– Neben- und Entsorgungskosten bis 15 % der Versicherungssumme In der Haushalts [...] Produktseite der Dauercamperversicherung . Außerdem senden wir Ihnen alle Bedingungen aus rechtlichen Gründen bereits während dem Abschlussvorgang per E-Mail zu. Die Zusendung erfolgt nach Schritt 2 im Best [...] Dauercamperversicherung wird von uns automatisch 1x jährlich von Ihrem Konto eingezogen. Aus diesem Grund ist in Schritt 3 die Eingabe Ihres IBAN verpflichtend vorgesehen. Andere Zahlungsweisen sind für dieses
ZBW-IG98 (ZBW-IG98)
Flugdächer, Zelte, Kioske, Bau- und Gerätehütten, Einfriedungen und Markisen.
1.1.2. Nur aufgrund besonderer Vereinbarung sind versichert:
Wasserführende Solaranlagen
1.1.3. Zum [...] weit der Gebäudeeigentümer für die Wiederherstellung aufzukommen hat.
1.1.4. Nur aufgrund besonderer Vereinbarungen sind versichert:
Sprinkleranlagen und Löschanlagen, wasserführende [...] Produktionszwecken.
Waren und Vorräte im Freien oder auf dem Transport sind nur aufgrund besonderer Ver-
einbarung versichert.
1.4. Sonstige Sachen
1.4.1. Fahrzeuge
Ableitungen auf dem Versicherungsgrundstück (L103)
LEITUNGSWASSER L103
Ableitungen
In Erweiterung der Allgemeinen Bedingungen für Versicherungen gegen Leitungswasserschäden (AWB) sin