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Besondere Bedingungen für die Anpassung der Prämiensumme nach dem Verbraucherpreisindex ohne neuerliche Gesundheitsprüfung (Indexklausel) - 2009 (VBIND2009)
Verbraucherpreise 2000". Wird die
Verlautbarung dieses Verbraucherpreisindex 2000 eingestellt, tritt an seine Stelle ein stattdessen
verlautbarter Ersatz-Index.
Ausgangsindex
ist der Wert des Grundindex
Besondere Bedingungen für die Anpassung der Versicherungsleistungen nach dem Verbraucherpreisindex ohne neuerliche Gesundheitsprüfung (Indexklausel) - 2012 (VBINDL2012)
Verbraucherpreise 2000". Wird die
Verlautbarung dieses Verbraucherpreisindex 2000 eingestellt, tritt an seine Stelle ein stattdessen
verlautbarter Ersatz-Index.
Ausgangsindex
ist der Wert des Grundindex
Besondere Bedingungen für die Anpassung der Prämiensumme nach dem Verbraucherpreisindex ohne neuerliche Gesundheitsprüfung (Indexklausel) - 2012 (VBINDP2012)
Verbraucherpreise 2000". Wird die
Verlautbarung dieses Verbraucherpreisindex 2000 eingestellt, tritt an seine Stelle ein stattdessen
verlautbarter Ersatz-Index.
Ausgangsindex
ist der Wert des Grundindex
ARGE-Baugewerbe (AH3853.12)
den
Zustand der dem Versicherungsnehmer von einem seiner ARGE-Partner zur Verfügung ge-
stellten Arbeitsmaschinen und Geräte zurückzuführen sind und für die dieser ARGE-Partner als
Eigentümer
Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Garantie Ertrag 168 PLUS (Indexgebundene Lebensversicherung mit Kapitalgarantie und Mindestverzinsung bei Ablauf gegen Einmalprämie) – 2008 (VBGEP2008)
g von der bezahlten Prämie in Abzug gebracht und der Rückstellung
für Risikoprämien und Kosten Ihres Vertrages zugeführt. Aus dieser Rückstellung werden während
der Vertragslaufzeit die Risikoprämien [...] unrichtig oder unvollständig beantwortet, können wir innerhalb von drei
Jahren seit Abschluss, Wiederherstellung oder einer die Leistungspflicht des Versicherers erweiternden
Änderung des Vertrages zurücktreten [...] nur den Rückkaufswert (§ 9 Absatz 2) leisten.
(3) An Ihren Antrag sind Sie sechs Wochen ab Antragstellung gebunden.
(4) Sie sind verpflichtet, die vereinbarten Versicherungsprämien an uns kostenfrei