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Allgemeine Bedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel Kfz (KSKFZ2015.1)
Europa, ausgenommen Österreich
3.14. Bargeldvorschuss
Geraten versicherte Personen infolge Abhandenkommens von Zahlungsmitteln in eine Notlage
und kann keine der versicherten Personen Bargeld vor Ort [...] ärztlicher Versorgung und organisiert
einen Arztbesuch. Nicht versichert sind die Arzt- und Behandlungskosten.
Geltungsbereich: Europa, ausgenommen Österreich
4.2. Organisation eines Krankenhausaufenthaltes [...] h
notwendig ist. Nicht versichert sind die Kosten des Krankenhausaufenthaltes sowie die Be-
handlungskosten und allfällige Kosten der Verlegung. Geltungsbereich: Europa, ausgenommen
Österreich
4.3. K
Allgemeine Bedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel Kfz (KSKFZ2023)
und trägt die hierdurch
entstehenden Kosten.
Die Kosten werden bis zu EUR 220,-- übernommen.
b.) Handelt es sich bei dem versicherten Fahrzeug um einen LKW (§ 2 Abs 1 Z 8 KFG) bis 3,5
Tonnen höchstzulässigem [...] Sinn, ausgenommen Österreich
3.14. Bargeldvorschuss
Geraten versicherte Personen infolge Abhandenkommens von Zahlungsmitteln in eine Notlage
und kann keine der versicherten Personen Bargeld vor Ort [...] ärztlicher Versorgung und organisiert
einen Arztbesuch. Nicht versichert sind die Arzt- und Behandlungskosten.
Geltungsbereich: Europa im geographischen Sinn, ausgenommen Österreich
4.2. Organisation eines
BBKOL-95.1 (BBKOL-95.1)
nachzuweisen; dieser Verpflichtung hat
der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monates nach Erhalt der Anfrage des Versicherers nachzukom-
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men.
Der Versicherer hat nach Empfang der Angaben des
Besondere Bedingungen für die Kollektivunfallversicherung (UKOL-95.1) (UKOL-95.1)
nachzuweisen; dieser Verpflichtung hat
der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monates nach Erhalt der Anfrage des Versicherers nachzukom-
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men.
Der Versicherer hat nach Empfang der Angaben des
Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall und/oder Problemstoffen (F84) (F84)
zulässigen Möglichkeiten der Behandlung beschränkt sich die Haft-
ung des Versicherers auf die kostengünstigste Abwicklung.
6. Die Kosten für die Behandlung von nicht versicherten Sachen [...] FEUER BESONDERE BEDINGUNG F84
Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall
und/oder Problemstoffen
1. In Ergänzung des Art. 1 (7) lit. c [...] speziell festgelegten Versicherungssumme, auch Mehrkosten
versichert, die durch die Behandlung von gefährlichem Abfall und Problemstoffen im Sinne des
Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) BGBl