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Löschwasserversorgung (F72) (F72)
einer Löschwasserversorgung zugrundegelegt.
Die Auflassung oder Einschränkung dieser Einrichtung stellt eine anzeigepflichtige
Gefahrerhöhung im Sinne des Art. 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Sa
Spezialverzeichnis (F1470)
verzichtet darauf, im Versicherungsfall ein Verlangen gemäß Art. 4 Pkt. (1) lit. d),
2. Abs., AFB zu stellen.
Das Recht des Versicherers, im Versicherungsfall die Angemessenheit der Versicherungssummen
auf
Zentralschalter (F813) (F813)
der Feuerprämie ein 5%iger Nachlaß eingeräumt.
Der Wegfall (auch teilweise) dieser Voraussetzung stellt eine Gefahrerhöhung dar und ist dem Versi-
cherer unverzüglich anzuzeigen.
Es entfällt dann der
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Verlängerung der FONDS GARANTIE Polizze - indexgebundene Lebensversicherung (Anleihe "GDF 1A") - 2011 (VBVERLFGP2011)
Annahme Ihres Antrages schriftlich oder durch
Zustellung der Versicherungsurkunde erklärt haben. An Ihren Antrag sind Sie sechs Wochen ab dem Tag
der Antragstellung gebunden.
§ 6 Veranlagung
(1) Bei dem [...] Versicherung von der Einmalprämie in Abzug gebracht und der Rückstellung für
Risikoprämien und Kosten Ihres Vertrages zugeführt. Aus dieser Rückstellung werden während der
Vertragslaufzeit die Risikoprämien [...]
- des Geldwertes der Rückstellung für Risikoprämien und Kosten
(§ 8 Absatz 2).
Als Rückkaufswert erhalten Sie den so ermittelten Wert der Deckungsrückstellung abzüglich eines im
Sinne des
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Verlängerung der EURO GARANTIE Polizze - indexgebundene Lebensversicherung (Anleihe "GDF 2A") - 2011 (VBVERLEGP2011)
Annahme Ihres Antrages schriftlich oder durch
Zustellung der Versicherungsurkunde erklärt haben. An Ihren Antrag sind Sie sechs Wochen ab dem Tag
der Antragstellung gebunden.
§ 6 Veranlagung
(1) Bei [...] g von der bezahlten Prämie in Abzug gebracht und der Rückstellung
für Risikoprämien und Kosten Ihres Vertrages zugeführt. Aus dieser Rückstellung werden während
der Vertragslaufzeit die Risikoprämien [...] - des Geldwertes der Rückstellung für Risikoprämien und Kosten
(§ 8 Absatz 2).
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Als Rückkaufswert erhalten Sie den so ermittelten Wert der Deckungsrückstellung abzüglich eines im
Sinne