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Gebäude-Pauschalversicherung für Gemeindeobjekte (G312)
GLAS Besondere
Bedingung G312
GEBÄUDE-GLASPAUSCHALVERSICHERUNG
FÜR GEMEINDEOBJEKTE
In Erweiterung des Art. 3,
Einrichtung und Inhalt im Rohbau (St1139.21)
n Anlagen gemäß EH-2018 zuzuordnen sind.
Nicht vesichert gelten:
- Kraftfahrzeuge aller Art und deren Anhänger,
- Motorfahrräder, Motorboote und Segelboote samt Zubehör,
- Luftfahrzeuge, Handelswaren
Einrichtung und Inhalt im Rohbau (Fe1139.21)
n Anlagen gemäß EH-2018 zuzuordnen sind.
Nicht vesichert gelten:
- Kraftfahrzeuge aller Art und deren Anhänger,
- Motorfahrräder, Motorboote und Segelboote samt Zubehör,
- Luftfahrzeuge, Handelswaren
Umweltstörung durch Störfälle (AH1003.18)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Umweltstörung durch Störfälle - AH1003.18
Versichert gelten Umweltstörungen durch Störfälle gemäß Artikel 6.3.5. der dem Vertrag zugrunde
liegenden AHVB am versicherten Gru
Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen zum Zeitwert mit Erstrisiko-Neuwertvereinbarung (F829)
ZUGMASCHINEN UND SELBSTFAHRENDE $FT03
F829
ARBEITSMASCHINEN (SAM) IM RUHENDEN
UND FAHRENDEN ZUSTAND ZUM ZEITWERT
MIT ERSTRISIKO-NEUWERTVERE