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Umweltstörung durch Störfälle (AH1003.18)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Umweltstörung durch Störfälle - AH1003.18
Versichert gelten Umweltstörungen durch Störfälle gemäß Artikel 6.3.5. der dem Vertrag zugrunde
liegenden AHVB am versicherten Gru
Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen zum Zeitwert mit Erstrisiko-Neuwertvereinbarung (F832)
ZUGMASCHINEN UND SELBSTFAHRENDE $FT03
F832
ARBEITSMASCHINEN (SAM) IM RUHENDEN
UND FAHRENDEN ZUSTAND ZUM ZEITWERT
MIT ERSTRISIKO-NEUWERTVERE
Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen zum Zeitwert mit Erstrisiko-Neuwertvereinbarung (F829)
ZUGMASCHINEN UND SELBSTFAHRENDE $FT03
F829
ARBEITSMASCHINEN (SAM) IM RUHENDEN
UND FAHRENDEN ZUSTAND ZUM ZEITWERT
MIT ERSTRISIKO-NEUWERTVERE
Versicherung von Akkus von Elektrofahrzeugen (KA1140.25)
FAHRZEUG-KASKO - Versicherung von Akkus von Elektrofahrzeugen und
Fahrzeugen mit kombiniertem Elektromotorbetrieb (Hybridfahrzeuge) -
KA1140.25
1. Gemäß Art 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden allg
Einrichtung und Inhalt im Rohbau (St1139.21)
n Anlagen gemäß EH-2018 zuzuordnen sind.
Nicht vesichert gelten:
- Kraftfahrzeuge aller Art und deren Anhänger,
- Motorfahrräder, Motorboote und Segelboote samt Zubehör,
- Luftfahrzeuge, Handelswaren