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Freist. Wohnhaus/Vorhandensein von Brandmauer(n)/Feuermauer(n) (F820)
F820
FREISTEHENDES WOHNHAUS/VORHANDENSEIN VON
BRANDMAUER(N)/FEUERMAUER(N)
Im versicherten Anwesen steht das Wohnhaus (Hausstock)
Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall,Problemstoffen und/oder kontaminiertem Erdreich (MB4074.12)
und die Behandlung nur durch einen Mehrkostenaufwand
durchgeführt werden kann.
2. Unter "kontaminiertem Erdreich" ist solches zu verstehen, dessen geordnete Erfassung,
Sicherung und/oder Behandlung wegen [...] gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der Behandlung beschränkt sich die
Haftung des Versicherers auf die kostengünstigste Abwicklung.
7. Die Kosten für die Behandlung von nicht versicherten Sachen wie z.B [...]
MASCHINENBRUCH - Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall,
Problemstoffen und/oder kontaminiertem Erdreich - MB4074.12
1. In Ergänzung der Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von
Mehrkosten durch Behandlung von radioaktiv kontaminiertem Erdreich F89 (F89)
BEDINGUNG F89
Mehrkosten durch Behandlung von radioaktiv
kontaminiertem Erdreich
In Erweiterung der Besonderen Bedingung Nr. F85 "Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem
Abfall, Pro
Besondere Bedingung für die Mitversicherung des BauhandwerkerrisikosBW-S3 (BW-S3)
ung des
Bauhandwerkerrisikos - BW-S3
Zu Art. 2, Pkt 2, lit. i)
der Allgemeinen Bedingungen für die Bauwesenversicherung zur Abdeckung des Bauherrn-,
Bauunternehmer- und Bauhandwerkerrisikos
bzw.
der [...] vereinbart, dass sich der Versicherungsschutz auch auf die gesamten Bauleistungen und
Arbeiten der Bauhandwerker einschließlich aller notwendigen Konstruktionsteile, Materialien und
Stoffe erstreckt.
Oberö
Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall, Problemstoffen und/oder kontaminiertem Erdreich (F85) (F85)
gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der Behandlung beschränkt sich die Haft-
ung des Versicherers auf die kostengünstigste Abwicklung.
7. Die Kosten für die Behandlung von nicht versicherten Sachen wie [...] BESONDERE BEDINGUNG F85
Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall,
Problemstoffen und/oder kontaminiertem Erdreich
1. In Ergänzung [...] Polizze speziell festgelegten Versicherungssumme, auch Mehrkosten versi-
chert, die durch die Behandlung
- von gefährlichem Abfall und Problemstoffen im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes