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Besondere Bedingungen für die Kollektivunfallversicherung (UKOL95) (UKOL95)
nachzuweisen; dieser Verpflichtung hat
der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monates nach Erhalt der Anfrage des Versicherers nachzukom-
men.
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Der Versicherer hat nach Empfang der Angaben des
Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall und/oder Problemstoffen (F84) (F84)
zulässigen Möglichkeiten der Behandlung beschränkt sich die Haft-
ung des Versicherers auf die kostengünstigste Abwicklung.
6. Die Kosten für die Behandlung von nicht versicherten Sachen [...] FEUER BESONDERE BEDINGUNG F84
Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall
und/oder Problemstoffen
1. In Ergänzung des Art. 1 (7) lit. c [...] speziell festgelegten Versicherungssumme, auch Mehrkosten
versichert, die durch die Behandlung von gefährlichem Abfall und Problemstoffen im Sinne des
Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) BGBl
BBKOL-95.1 (BBKOL-95.1)
nachzuweisen; dieser Verpflichtung hat
der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monates nach Erhalt der Anfrage des Versicherers nachzukom-
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men.
Der Versicherer hat nach Empfang der Angaben des
Besondere Bedingungen für die Kollektivunfallversicherung (UKOL-95.1) (UKOL-95.1)
nachzuweisen; dieser Verpflichtung hat
der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monates nach Erhalt der Anfrage des Versicherers nachzukom-
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men.
Der Versicherer hat nach Empfang der Angaben des
Freist. Wohnhaus/Vorhandensein von Brandmauer(n)/Feuermauer(n) (F820)
F820
FREISTEHENDES WOHNHAUS/VORHANDENSEIN VON
BRANDMAUER(N)/FEUERMAUER(N)
Im versicherten Anwesen steht das Wohnhaus (Hausstock)