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Besondere Bedingungen für die Kollektiv-Unfallversicherung (UKOL2015) (UKOL2015)
Verlangen nachzuweisen; dieser
Verpflichtung haben Sie innerhalb eines Monates nach Erhalt unserer Anfrage nachzukommen.
Wir haben nach Empfang Ihrer Angaben die endgültige Abrechnung vorzunehmen; der Mehr-
Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall und/oder Problemstoffen (F804.1) (F804.1)
gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der Behandlung beschränkt sich die Haftung
des Versicherers auf die kostengünstigste Abwicklung.
6. Die Kosten für die Behandlung von nicht versicherten Sachen wie [...] BESONDERE BEDINGUNG F804.1
MEHRKOSTEN DURCH BEHANDLUNG VON GEFÄHRLICHEM
ABFALL UND/ODER PROBLEMSTOFFEN
1. In Ergänzung des Art. 1 (7) lit. c der [...] Polizze speziell festgelegten Versicherungssumme, auch Mehrkosten versichert,
die durch die Behandlung von gefährlichem Abfall und Problemstoffen im Sinne des Abfallwirt-
schaftsgesetzes (AWG)
Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall,Problemstoffen und/oder kontaminiertem Erdreich (MB4074.12.18)
und die Behandlung nur durch einen Mehrkostenaufwand durchgeführt werden
kann.
2. Unter "kontaminiertem Erdreich" ist solches zu verstehen, dessen geordnete Erfassung,
Sicherung und/oder Behandlung wegen [...] gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der Behandlung beschränkt sich die
Haftung des Versicherers auf die kostengünstigste Abwicklung.
7. Die Kosten für die Behandlung von nicht versicherten Sachen wie z.B [...]
MASCHINENBRUCH - Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall,
Problemstoffen und/oder kontaminiertem Erdreich - MB4074.12
1. In Ergänzung von Artikel 7 (2) Z. 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeine Einbruchdiebstahlversicherungsbedingungen (AEB98) (AEB98)
vorsätzliche Handlungen von Personen herbeigeführt werden, die mit dem
Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben;
5. Schäden, die durch vorsätzliche Handlungen von Personen [...] jeder Art, mit oder ohne Kriegserklärung, einschließlich aller Gewalthand-
lungen von Staaten und aller Gewahlthandlungen politischer oder terroristischer Organi-
sationen;
10 [...]
1. Schäden durch Vandalismus (böswillige Sachbeschädigung);
2. Diebstahl oder Abhandenkommen von Sachen, ohne daß ein Einbruchdiebstahl gemäß Artikel 1
vorliegt;
3. Schäden
Allgemeine Bedingung für die Maschinen-Betriebsunterbrechungs- versicherung (AMBUB70-95) (AMBUB77-95)
durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl;
b) im Falle von inneren Unruhen, Streik, Handlungen Ausständiger oder Ausgesperrter, die auf
das Betriebsgrundstück eindringen oder wide [...] Kriegsereignissen jeder Art, militärischer Besetzung oder Invasion, Verfügungen von
Hoher Hand sowie Wegnahme oder Beschlagnahme seitens irgendeiner Macht oder Behörde,
im Falle von [...] mittelbar im Zusammenhang steht;
c) durch Fehler und Mängel, die bei Abschluß der Versicherung vorhanden waren und dem Versiche-
rungsnehmer oder den in leitender Stellung für die Betriebsführung