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Freist. Wohnhaus/Vorhandensein von Brandmauer(n)/Feuermauer(n) (F820)
F820
FREISTEHENDES WOHNHAUS/VORHANDENSEIN VON
BRANDMAUER(N)/FEUERMAUER(N)
Im versicherten Anwesen steht das Wohnhaus (Hausstock)
Allgemeine Einbruchdiebstahlversicherungsbedingungen (AEB98) (AEB98)
vorsätzliche Handlungen von Personen herbeigeführt werden, die mit dem
Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben;
5. Schäden, die durch vorsätzliche Handlungen von Personen [...] jeder Art, mit oder ohne Kriegserklärung, einschließlich aller Gewalthand-
lungen von Staaten und aller Gewahlthandlungen politischer oder terroristischer Organi-
sationen;
10 [...]
1. Schäden durch Vandalismus (böswillige Sachbeschädigung);
2. Diebstahl oder Abhandenkommen von Sachen, ohne daß ein Einbruchdiebstahl gemäß Artikel 1
vorliegt;
3. Schäden
Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall,Problemstoffen und/oder kontaminiertem Erdreich (MB4074.12)
und die Behandlung nur durch einen Mehrkostenaufwand
durchgeführt werden kann.
2. Unter "kontaminiertem Erdreich" ist solches zu verstehen, dessen geordnete Erfassung,
Sicherung und/oder Behandlung wegen [...] gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der Behandlung beschränkt sich die
Haftung des Versicherers auf die kostengünstigste Abwicklung.
7. Die Kosten für die Behandlung von nicht versicherten Sachen wie z.B [...]
MASCHINENBRUCH - Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall,
Problemstoffen und/oder kontaminiertem Erdreich - MB4074.12
1. In Ergänzung der Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von
Allgemeine Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB98) (AStB98)
en jeder Art, mit oder ohne Kriegserklärung, einschließlich aller Gewalthand-
lungen von Staaten und aller Gewalthandlungen politischer oder terroristischer Organisationen,
10.2. inneren Unruhen [...] Wenn versicherte Sachen abhandenge-
kommen sind, ist der Schaden auch der Sicherheitsbehörde anzuzeigen. In der Anzeige sind insbe-
sondere alle abhandengekommenen Sachen anzugeben.
3. [...] geworfen werden;
2.2. als UNVERMEIDLICHE FOLGE eines Schadenereignisses eintreten;
2.3. durch ABHANDENKOMMEN bei einem Schadenereignis eintreten.
Art. 2
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert
Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall, Problemstoffen und/oder kontaminiertem Erdreich (F85) (F85)
gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der Behandlung beschränkt sich die Haft-
ung des Versicherers auf die kostengünstigste Abwicklung.
7. Die Kosten für die Behandlung von nicht versicherten Sachen wie [...] BESONDERE BEDINGUNG F85
Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall,
Problemstoffen und/oder kontaminiertem Erdreich
1. In Ergänzung [...] Polizze speziell festgelegten Versicherungssumme, auch Mehrkosten versi-
chert, die durch die Behandlung
- von gefährlichem Abfall und Problemstoffen im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes