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WV.1 (WV.1)
cherpreise herangezogen. Wird der genannte Index nicht mehr veröffentlicht, so ist der an seine
Stelle getretene Index heranzuziehen.
3. Die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen enthaltenen
Motorisch angetriebene Flugmodelle bis 5 kg (DH1603.16)
Sicherheitszonen
Die Vorschriften und Verbote des LFG bzw. der LVR in den jeweils gültigen Fassungen stellen
Sicherheitsvorschriften im Sinne des Art. 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen
WB.1 (WB.1)
gkeit Gültigkeit hatten.
Wird der genannte Index nicht mehr veröffentlicht, so ist der an seine Stelle getretene Index he-
ranzuziehen.
3. Die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen enthaltenen
Indexvereinbarung (UN1027.16)
wird, wertgesichert.
Wird der oben genannte Index nicht mehr veröffentlicht, so ist der an seine Stelle getretene Index
heranzuziehen.
2. Die Versicherungssumme und die Prämie erhöhen bzw. vermindern
USP-GL99 (USP-GL99)
it Gültigkeit hatten.
Wird der genannte Index nicht mehr veröffentlicht, so ist der an seine Stelle getretene Index he-
ranzuziehen.
3. Die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen enthaltenen [...] der Fahrt, ebenso Schäden, die durch die Inbetriebsetzung des Mo-
tors - auch im Einstellraum - entstehen, werden nicht vergütet.
Versicherungssschutz besteht überdies nur, wenn