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Neuwertversicherung von Gebäuden, Einrichtungen (SN6)
Versicherungsnehmer nach, daß die Wiederherstellung an der bisherigen Stelle behördlich
verboten ist, so genügt die Wiederherstellung an anderer Stelle innerhalb Österreichs.
Unterbleibt die Wiederb [...] Zeitwertentschädi-
gung*) den Wiederherstellungsaufwand nicht übersteigt, und in dem Umfang, in dem die Verwendung der
Entschädigung zur Wiederherstellung an der bisherigen Stelle gesichert ist.
Hiebei [...] Sachen, die bei Eintritt des Schadenfalles bereits hergestellt
bzw. angeschafft sind oder sich in Herstellung befinden, gelten nicht als Wiederherstellung bzw. als
Wiederbeschaffung.
Weist der Ver
Wertanpassung (EG10) (EG10)
Zentralamtes.
Wird einer der oben genannten Indizes nicht mehr veröffentlicht, so ist der an seine Stelle ge-
tretene Index heranzuziehen. Der Prozentsatz der Veränderungen der Neuwerte wird aus dem
Mischindex
Wertanpassung (MB4065.12)
Zentralamtes.
Wird einer der oben genannten Indizes nicht mehr veröffentlicht, so ist der an seine Stelle
getretene Index heranzuziehen. Der Prozentsatz der Veränderungen der Neuwerte wird aus dem
Mischindex
Wertanpassung der Versicherungssummen (Gebäude und Einrichtung)(F75.1) (F75.1)
Zentralamtes.
2.3. Wird einer der oben genannten Indizes nicht mehr veröffentlicht, so ist der an seine Stelle ge-
tretene Index heranzuziehen.
2.4. Die Prozentsätze der Veränderungen werden nach folgender
Reine Vermögensschäden (AH416.2)
abzuwenden.
5. Summenmäßiger Umfang des Versicherungsschutzes
Die Versicherungssumme stellt die Höchstleistung des Versicherers für einen Versicher-
ungsfall im Sinne des Pkt. 2.1 dar