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Gebäude-Pauschalversicherung (Gl1203.15)
GLAS - Gebäude-Glaspauschalversicherung - Gl1203.15
In Erweiterung des Art. 3, der ABG gilt vereinbart, daß im Rahmen einer Gebäude-
Glaspauschalversicherung die gesamte Verglasung - auch aus Kunsts
Fahrzeugbewachung (AH464) (AH464)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH464
FAHRZEUGBEWACHUNG
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Fahrzeuge, die der Versicherungsnehmer
Fahrzeugbewachung (AH363) (AH363)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH363
FAHRZEUGBEWACHUNG
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Fahrzeuge, die der Versicherungsnehmer
Sonnensegel am Gebäude/Grundstück (St1142.15)
STURM - Sonnensegel - St1142.15
Versicherungsschutz besteht für ein Sonnensegel samt Windwächter, Antriebsmotor,
Befestigungsmasten samt Fundamenten und sonstigem Zubehör, wenn diese nach den Regeln
G320 (G320)
GLAS G320
ERWEITERTE GEBÄUDEGLASPAUSCHALVERSICHERUNG
INKL. INNENVERGLASUNG FÜR INDUSTRIELLE,
GEWERBLICHE UND SON