Suche
Besondere Bedingung für den Keine-Sorgen-Schutzengel Reise&Sport (KSSRS2006) (KSSRS2006)
Mitreisenden bis zum Verletztenrücktransport
Werden aufgrund eines Unfalles einer versicherten Person weitere Übernachtungen erforderlich, weil
diese aufgrund eines Verletztenrücktransportes iSd. Pkt. 2.7. [...] Versicherungsschutz für maximal 10 Tage ab Verlassen des Wohnsitzes.
4. Fahrtkosten
Besteht aufgrund des gegenständlichen Versicherungsvertrages Anspruch auf Ersatz der Fahrtkosten,
werden folgende [...] Verunfallt auf einer Reise die versicherte Person, organisiert der Versicherer einen aus
medizinischen Gründen notwendigen und ärztlich verordneten Rücktransport zum Wohnsitz der versicherten
Person oder - sofern
Zusatzbed. für die LW-vers. von ind., gewerbl. und sonst. Betrieben (LW3015.19)
das Fundament - gleichgültig, ob es beschädigt oder
zerstört ist oder nicht - sich aus technischen Gründen ganz oder teilweise unverwendbar für die
Wiederherstellung oder Erneuerung der Maschine erweist. [...] alle beteiligten Versicherer in
Empfang zu nehmen.
2.3. Prozessführung
Soweit die vertraglichen Grundlagen für die beteiligten Versicherer die gleichen sind, wird
folgendes vereinbart:
2.3.1. Der Vers
Zusatzbed. für die LW-vers. von ind., gewerbl. und sonst. Betrieben (LW3015.15)
das Fundament - gleichgültig, ob es beschädigt oder
zerstört ist oder nicht - sich aus technischen Gründen ganz oder teilweise unverwendbar für die
Wiederherstellung oder Erneuerung der Maschine erweist. [...] alle beteiligten Versicherer in
Empfang zu nehmen.
2.3. Prozessführung
Soweit die vertraglichen Grundlagen für die beteiligten Versicherer die gleichen sind, wird
folgendes vereinbart:
2.3.1. Der Versi
Zusatzbed. für die LW-vers. von Gemeinderisiken (LW3022.13)
Fundament - gleichgültig, ob es beschädigt oder zerstört ist oder
nicht - sich aus technischen Gründen ganz oder teilweise unverwendbar für die Wiederherstellung
oder Erneuerung der Maschine erweist [...] beteiligten Versicherer in
Empfang zu nehmen.
2.3. Prozessführung
Soweit die vertraglichen Grundlagen für die beteiligten Versicherer die gleichen sind, wird folgendes
vereinbart:
2.3.1. Der
Zusatzbed. für die LW-vers. von ind., gewerbl. und sonst. Betrieben (LW3015.12)
Fundament - gleichgültig, ob es beschädigt oder zerstört ist oder
nicht - sich aus technischen Gründen ganz oder teilweise unverwendbar für die Wiederherstellung
oder Erneuerung der Maschine erweist [...] beteiligten Versicherer in
Empfang zu nehmen.
2.3. Prozessführung
Soweit die vertraglichen Grundlagen für die beteiligten Versicherer die gleichen sind, wird folgendes
vereinbart:
2.3.1. Der