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Beschlagnahme-Klausel (TRBESCH)
TRANSPORT - Beschlagnahme-Klausel - TRBESCH
1. Umfang der Versicherung
Die in Artikel 6 (1) der AÖTB 2013 ausgeschlossenen Gefahren der Beschlagnahme, Entziehung
oder sonstiger Eingriffe von hoher
Importschutzklausel (TRIMP-08)
gegenüber dem Versicherer der vom3.
Exporteur oder dessen Beauftragten abgeschlossenen Polizze nach deren Bestimmungen
geltend zu machen.
Der Importschutzversicherer hat dem Versicherungsnehmer im Fall
Schäden durch Raub/Einbruchdiebstahl der Safeschlüssel außerhalb der Versicherungsräumlichkeiten (Alarmanlage,Beleuchtung,Bewachung) (E53) (E53)
EINBRUCH E53
ÖFFNUNG VON BEHÄLTNISSEN MITTELS ORIGINAL- ODER DUPLI-
KATSCHLÜSSEL BEI SICHERUNG DURCH EINBRUCHALARM- B
Weidegemeinschaften (Ansprüche der Gemeinschaftsmitglieder) (AH447) (AH447)
Abweichend von Art. 7, Pkt. 6.3 AHVB sind Schadenersatzansprüche der Gemeinschaftsmitglieder so-
wie deren Angehörigen (Art. 7, Pkt. 6.2 AHVB) mitversichert, sofern diese Personen oder ihre ge-
setzlichen
Weidegemeinschaften (Ansprüche der Mitglieder) (AH335) (AH335)
Abweichend von Art. 7, Pkt. 6.3 AHVB sind Schadenersatzansprüche der Gemeinschaftsmitglieder so-
wie deren Angehörigen (Art. 7, Pkt. 6.2 AHVB) mitversichert, sofern diese Personen oder ihre ge-
setzlichen