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FEUER – Fahrzeuge aller Art, selbstf. Arbeitsm. und Anhänger als Handelswaren auf erstes Risiko am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw. Zustellungsf. zum Wiederbeschaffungswert – Fe3035.19 (Fe3035.19)
FEUER – Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger als
Handelswaren auf erstes Risiko am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw.
Zustellungsfahrten zum Wiederbeschaffungswert – Fe3035 [...] Feststellung: Die Gruppe "Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und
Anhänger als Handelswaren am Versicherungsort zum Wiederbeschaffungswert“ ist gemäß Art
1.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden [...]
1.2. Ist die Gruppe "Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger als
Handelswaren auf erstes Risiko am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw. Zustellungsfahrten
zum Wiederbesc
FEUER – Fahrzeuge aller Art, selbstf. Arbeitsmaschinen und Anhänger als Handelswaren z. Vollwert am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw. Zustellungsf. zum Wiederbeschaffungswert – Fe3034.19 (Fe3034.19)
FEUER – Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger als
Handelswaren zum Vollwert am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw. Zustellungsfahrten
zum Wiederbeschaffungswert – Fe3034 [...] Feststellung: Die Gruppe "Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und
Anhänger als Handelswaren zum Vollwert am Versicherungsort zum Wiederbeschaffungswert“ ist
gemäß Art 1.3. der dem Vertrag [...]
1.2. Ist die Gruppe „Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger als
Handelswaren am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw. Zustellungsfahrten zum
Wiederbeschaffungswert" auf der
Allgemeine und ergänzende Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB95-ERB95) (ARB95-ERB95)
Gerichten oder Verwaltungsbehörden wegen fahrläs-
siger strafbarer Handlungen und Unterlassungen.
2.2.1. Bei Handlungen und Unterlassungen, die sowohl bei fahrlässiger als auch vorsätzlicher [...] der Laufzeit
des Versicherungsvertrages eintreten.
2. Löst eine Willenserklärung oder Rechtshandlung des Versicherungsnehmers, des Gegners oder eines
Dritten, die vor Versicherungsbeginn v [...] gemäß Artikel 2
Pkt. 2. aus, besteht kein Versicherungsschutz. Willenserklärungen oder Rechtshandlungen , die
länger als ein Jahr vor Versicherungsbeginn vorgenommen wurden, bleiben dabei außer
Unterbrechungsschäden infolge Zerstörung, Beschädigung oder Abhanden-kommen von Datenträgern, die dupliziert sind (FBU28) (FBU28)
FEUER-BU - Unterbrechungsschäden infolge Zerstörung, Beschädigung oder
Abhandenkommen von Datenträgern, die dupliziert sind - FBU28
1. Abweichend von Art. 1 (6) lit. b AFBUB, gelten Schäden an Datenträgern [...] bestehen insbesondere auch darin,
Duplikate der Daten und Programme, die zerstört, beschädigt oder abhanden kommen können,
herzustellen und sie so aufzubewahren, daß sie nicht zusammen mit den Originalen
Allgemeine Bedingungen für die Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung (AFIUB2007.2)
erteilen;
3.7. den behandelnden Arzt oder die behandelnde Krankenanstalt sowie diejenigen Ärzte oder
Krankenanstalten, von denen der Versicherte aus anderen Anlässen behandelt oder untersucht worden [...] Begehung gerichtlich strafbarer Handlungen
erleidet, für die Vorsatz Tatbestandsmerkmal ist;
1.3. die mit Aufruhr, inneren Unruhen, Kriegsereignissen, Verfügungen von hoher Hand und Erdbeben
unmittelbar [...] unkt mehr Personen versichert, als Plätze kraftfahrrechtlich genehmigt sind, oder
mehr Plätze vorhanden als im Versicherungsantrag angegeben, wird die Versicherungsleistung für die
einzelne Person e