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Allgemeine Transport-Versicherungsbedingungen (AÖTB 1988) (AOETB88)
ssern oder in der Luft durchgeführt werden, finden die Bestimmungen des
Handelsgesetzbuches, fünftes Buch, Seehandel, Anwendung. Auf alle übrigen Transporte finden die
Bestimmungen des Versic [...] Verwendung oder dem Vorhandensein von Kriegswerkzeugen er-
geben
b) die Gefahren des Streiks, der Aussperrung, des Aufruhrs, der Plünderung, politischer Gewalt-
handlungen oder sonstiger [...] iheit tritt auch dann ein, wenn der Versicherungsnehmer bei den Verhandlungen über
die Ermittlung der Entschädigung arglistig handelt.
(3) Der Versicherer ist leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer
Verlust oder Abhandenkommen eingebrachter Sachen, (AH435) ausgenommen Kraft- und Wasserfahrzeuge (AH435)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH435
VERLUST ODER ABHANDENKOMMEN EINGEBRACHTER SACHEN,
AUSGENOMMEN KRAFT- UND WASSERFAHRZEUGE
1. Die besondere Vereinbarung [...] men betragen im Rahmen der Pauschalversicherungssumme:
............... für Verlust oder Abhandenkommen eingebrachter Sachen, davon jedoch höchstens
............... für Kostbarkeiten, Geld, Schecks
Verlust oder Abhandenkommen eingebrachter Sachen, (AH336) ausgenommen Kraft- und Wasserfahrzeuge (AH336)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH336
VERLUST ODER ABHANDENKOMMEN EINGEBRACHTER SACHEN,
AUSGENOMMEN KRAFT- UND WASSERFAHRZEUGE
1. Die besondere Vereinbarung [...] men betragen im Rahmen der Pauschalversicherungssumme:
S ............. für Verlust oder Abhandenkommen eingebrachter Sachen, davon jedoch höchstens
S ............. für Kostbarkeiten, Geld, Schecks
Allgemeine und ergänzende Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB95-ERB95) (ARB95-ERB95)
Gerichten oder Verwaltungsbehörden wegen fahrläs-
siger strafbarer Handlungen und Unterlassungen.
2.2.1. Bei Handlungen und Unterlassungen, die sowohl bei fahrlässiger als auch vorsätzlicher [...] der Laufzeit
des Versicherungsvertrages eintreten.
2. Löst eine Willenserklärung oder Rechtshandlung des Versicherungsnehmers, des Gegners oder eines
Dritten, die vor Versicherungsbeginn v [...] gemäß Artikel 2
Pkt. 2. aus, besteht kein Versicherungsschutz. Willenserklärungen oder Rechtshandlungen , die
länger als ein Jahr vor Versicherungsbeginn vorgenommen wurden, bleiben dabei außer
Allgemeine Bedingungen für die Informationsverlust- und Datenträger- Versicherung elektronischer Datenverarbeitungsanlagen (ADVBID95) (ADVBID-95)
ordnungsgemäßen Betriebes;
4.7 durch Fehler und Mängel, welche bei Abschluß der Versicherung vorhanden waren und dem Versiche-
rungsnehmer oder den in leitender Stellung für die Betriebsführung [...] Personen
bekannt waren oder bekannt sein mußten;
4.8 durch vorsätzliche oder grobfahrlässige Handlungen oder Unterlassungen des Versicherungsnehmers
oder der in leitender Stellung für die Betr [...] en, Kriegsereignissen jeder Art,
militärischer Besetzung oder Invasion, Verfügung von Hoher Hand sowie Wegnahme oder Beschlag-
nahme seitens irgendeiner Macht oder Behörde,
im Falle