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Brandverhütung in der Landwirtschaft
Verkehrssicherheit) | www.kfv.at: KFV-Studie zu Brandgefahren in der Landwirtschaft 2021 Haben Sie noch Fragen zum Brandschutz? Die Brandverhütungstelle (BVS) berät Sie kostenlos unter +43 732 7617-0. Ihre B
Unterbrechungsschäden infolge Zerstörung, Beschädigung oder Abhanden-kommen von Datenträgern, die nicht dupliziert sind (FBU29) (FBU29)
FEUER-BU - Unterbrechungsschäden infolge Zerstörung, Beschädigung und
Abhandenkommen von Datenträgern, die nicht dupliziert sind - FBU29
1. Abweichend von Art. 1 (6) lit. b AFBUB, gelten Schäden an
Allgemeine Bedingungen für die Insassen-Unfallversicherung (IUB1993) (IUB1993)
gebrauchsunfähig gewesen sind, wird von der nach dem Unfall vorhandenen Gesamtinvali-
dität ein Abzug gemacht, der der schon vorher vorhanden gewesenen Invalidität entspricht. Für
diese Bemessung [...] § 6 Absatz 3 VersVG bestimmt,
2.1 die behandelnden sowie diejenigen Ärzte, von denen der Unfallgeschädigte aus anderen Anläs-
sen behandelt oder untersucht worden ist, zu ermächtigen und [...] mehr Personen versichert, als Plätze kraftfahrrechtlich genehmigt
sind, oder mehr Plätze vorhanden als im Versicherungsantrag angegeben, wird die Versiche-
rungsleistung für die einzelne
Allgemeine Bedingungen für die Insassenunfallversicherung (IUB93) (IUB93)
gebrauchsunfähig gewesen sind, wird von der nach dem Unfall vorhandenen Gesamtinvali-
dität ein Abzug gemacht, der der schon vorher vorhanden gewesenen Invalidität entspricht. Für
diese Bemessung [...] § 6 Absatz 3 VersVG bestimmt,
2.1 die behandelnden sowie diejenigen Ärzte, von denen der Unfallgeschädigte aus anderen Anläs-
sen behandelt oder untersucht worden ist, zu ermächtigen und [...] mehr Personen versichert, als Plätze kraftfahrrechtlich genehmigt
sind, oder mehr Plätze vorhanden als im Versicherungsantrag angegeben, wird die Versiche-
rungsleistung für die einzelne
Abhandenkommen von Dokumenten durch versichertes Ereignis (H47)
H47
DOKUMENTE
Sind Dokumente bei oder infolge eines versicherten Schadenereignisses abhanden gekommen, so ersetzt
der Versicherer die Kosten für die Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung