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KFZ als Handelsware (St3007.12)
STURM - KFZ als Handelsware - St3007.12
Sofern die Gruppe "KFZ als Handelsware" auf der Polizze als eigene Position ausgewiesen
und versichert ist, gilt diese Gruppe als nicht Rahmen der Position Wa
KFZ als Handelsware, Erstrisiko, Wiederbeschaffungswert (ED3006.12)
Kraftfahrzeuge als Handelsware auf erstes Risiko ED3006.12
zum Wiederbeschaffungswert
Sofern die Gruppe "Kraftfahrzeuge als Handelsware auf erstes Risiko zum Wiederbes
Bedingungen für die Anpassung der Prämienzahlung - 2004 (VBANPZV2004)
Bedingungen für die Anpassung der Prämienzahlung an den höchstmöglichen
staatlich geförderten Betrag gem. § 108g Abs.2 EStG i.d.F. BGBl I Nr 10/2003
(Anpassungsklausel) - 2004
§ 1 Zeitpunkt der
Unfallrente ab 50 % (UN1025.16)
UNFALL - Unfallrente ab 50 % - UN1025.16
Wir leisten im Versicherungsfall die vereinbarte und auf der Polizze angeführte monatliche Rente
für die Dauer von 30 Jahren, wenn der nach Artikel 7 der dem
Unfallrente ab 35 % (UN1024.16)
UNFALL - Unfallrente ab 35 % - UN1024.16
Wir leisten im Versicherungsfall die vereinbarte und auf der Polizze angeführte monatliche Rente
für die Dauer von 30 Jahren, wenn der nach Artikel 7 der dem