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Versicherungsbedingungen für die indexgebundene Er- und Ablebensversicherung gegen Einmalprämie (Anleihe "GDF12") - 2007 (VBINDERAB2007)
er: FN 36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherter
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger der
Berufshaftpflichtversicherung für Versicherungsagenten (ABVA2005)
Versicherungsnehmer ohne Einwilligung des Versicherers
keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten.
Erlangt der Versicherungsnehmer Kenntnis davon, dass [...] ngsnehmer (den Versicherungsnehmern) selbst;
12.2. Gesellschaftern des Versicherungsnehmers und deren Angehörigen (Art 8.13);
12.3. Gesellschaften, an denen der Versicherungsnehmer oder seine Angehörigen [...] juristischen Personen, geschäftsunfähigen oder beschränkt geschäftsfähigen Personen
werden deren gesetzliche Vertreter und Angehörige dem Versicherungsnehmer und seinen
Angehörigen gleichgehalten
Schadenersatzbeitrag für KFZ mit besonderer Verwendungsbestimmung (KH1033.13)
KFZ-HAFTPFLICHT - Schadenersatzbeitrag für
Fahrzeuge mit besonderer Verwendungsbestimmung - KH1033.13
Für Versicherungsfälle, für die der Versicherer eine Entschädigungsleistung zu seinen Lasten er-
Schadenersatzbeitrag EUR 100,- (KH1035.13)
KFZ-HAFTPFLICHT - Schadenersatzbeitrag - KH1035.13
Dem Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag liegt ein begünstigter Tarif zugrunde.
Für Versicherungsfälle, für die der Versicherer eine Entschädigungsl
Versicherungsbedingungen der Pensionszusatzversicherung gemäß § 108b Einkommenssteuergesetz - 2013 (VBPZV108B2013)
36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherte Person
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsjahr
ist die vereinbarte Versicherungsperiode. Das Versich