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IM GESCHÄFT-FEUER-BETRIEBSUNTERBRECHUNGS- ZUSATZVERSICHERUNG (IG-FBUZ-03.2) (IG-FBUZ-03.2)
Betriebsleiter.
5. Sachverständige
In Klarstellung des Art. 13 AFBUB2003 wird der Versicherer zu Sachverständigen keine Personen
bestellen, die in- oder ausländische Mitbewerber des Ver [...] ung erhalten hat. Der Versicherungsnehmer hat dafür zu sorgen, dass
die jeweils zuständigen Stellen des Betriebes die erforderlichen Meldungen an die Versiche-
rungsabteilung (den Versicheru [...] versehentlich nicht gemeldete oder bisher
nicht bekannt gewesene Gefahrerhöhungen nachträglich feststellen zu können, das versicherte
Wagnis jährlich zu prüfen.
Verletzt der Versicherungsnehmer
Basisinformationsblatt KEPLER Mix Dynamisch (T) 2023 (BBAT0000722608.2023)
nicht alle Kosten, die Sie an Ihren Bera-
ter oder Ihre Vertriebsstelle zahlen müssen, sowie die Kosten Ihres Beraters oder Ihrer Vertriebsstelle. Unberücksichtigt ist auch Ihre persönliche
steuerliche [...] bei der
Bank / der Stelle, bei der Sie den Fonds gekauft haben.
Sonstige zweckdienliche Angaben
Weitere Informationen, insbesondere zu den zusätzlich zur Verfügung gestellten Informationsunterlagen [...]
KEPLER Mix Dynamisch
Basisinformationsblatt
Zweck
Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich dabei nicht um Werbe-
material
Basisinformationsblatt Ethik Mix Dynamisch (T) 2023 (BBAT0000A2RJ52.2023)
nicht alle Kosten, die Sie an Ihren Bera-
ter oder Ihre Vertriebsstelle zahlen müssen, sowie die Kosten Ihres Beraters oder Ihrer Vertriebsstelle. Unberücksichtigt ist auch Ihre persönliche
steuerliche [...] bei der
Bank / der Stelle, bei der Sie den Fonds gekauft haben.
Sonstige zweckdienliche Angaben
Weitere Informationen, insbesondere zu den zusätzlich zur Verfügung gestellten Informationsunterlagen [...]
Ethik Mix Dynamisch
Basisinformationsblatt
Zweck
Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich dabei nicht um Werbe-
material
Besondere Bedingung für die Kirchenversicherung (Feuer, Sturm) BBK.1 (BBK.1)
ngen erlischt die Vereinbarung bezüglich
Unterversicherungsverzicht.
Die Versicherungssummen stellen die Obergrenze der Entschädigung dar.
2. Inhalt in Kirche, samt Anbauten, Sakristei, Leichenhalle
Ergänzende Bedingungen für den ZuHaus Standardschutz (ZH-97)
herangezogen. Wird der oben genannte Index
nicht mehr veröffentlicht, so ist der an seine Stelle getretene Index heranzuziehen.
Die Prozentsätze der Veränderungen werden nach