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Bahnen gemäß EKHG ohne Deckung des Pistenrisikos (AH444) (AH444)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH444
BAHNEN GEMÄSS EKHG OHNE DECKUNG DES PISTENRISIKOS
1. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist - bei sonstige
Wertanpassung nach dem Baukosten-Index (AH445) (AH445)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH445
WERTANPASSUNG NACH DEM BAUKOSTEN-INDEX
Es gilt als vereinbart, daß die Prämienbemessungsgrundlage jährlich bei H
Bauherrnhaftpflichtversicherung (AH446) (AH446)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH446
BAUHERRNHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Schadenersatzverpflichtungen des Ve
Weidegemeinschaften (Ansprüche der Gemeinschaftsmitglieder) (AH447) (AH447)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH447
WEIDEGEMEINSCHAFTEN
1. Abweichend von Art. 7, Pkt. 6.3 AHVB sind Schadenersatzansprüche der Gemeinschaftsmitglied
Motorboote (Ausschluß von Rennen) (AH448) (AH448)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Motorboote - AH448
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden
aus der Teilnahme an Motorbootrennen und den dazugehörigen Train