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Allgemeine Bedingungen für die Cyberrisikoversicherung (ABC2022.1)
Kraftfahrzeugen, Luftfahrzeugen, Schienenfahrzeugen oder
Wasserfahrzeugen. Dies gilt auch für Luftraum-, Verkehrsüberwachungs-/leit- und –Steuerungssysteme;
4. Schäden aus der Zahlung von Löse-/Er [...] Versicherungsperiode gilt, wenn der Versicherungsvertrag nicht für kürzere Zeit abgeschlossen ist,
der Zeitraum eines Jahres, und zwar auch dann, wenn die Jahresprämie vertragsgemäß in Teilbeträgen zu
entrichten [...] der Beginn der Wiederherstellung der Daten nicht
binnen eines den Umständen nach angemessenen Zeitraums, spätestens innerhalb von 6 Monaten nach
Beeinträchtigung der Daten durch die Informationssic
Allgemeine Bedingungen für die Cyberrisikoversicherung (ABC2022)
Kraftfahrzeugen, Luftfahrzeugen, Schienenfahrzeugen oder
Wasserfahrzeugen. Dies gilt auch für Luftraum-, Verkehrsüberwachungs-/leit- und –Steuerungssysteme;
4. Schäden aus der Zahlung von Löse-/Er [...] Versicherungsperiode gilt, wenn der Versicherungsvertrag nicht für kürzere Zeit abgeschlossen ist,
der Zeitraum eines Jahres, und zwar auch dann, wenn die Jahresprämie vertragsgemäß in Teilbeträgen zu
entrichten [...] der Beginn der Wiederherstellung der Daten nicht
binnen eines den Umständen nach angemessenen Zeitraums, spätestens innerhalb von 6 Monaten nach
Beeinträchtigung der Daten durch die Informationssic
Allgemeine Versicherungs-Bedingungen für den gewerblichen Güter-Kraftverkehr nach CMR (CMR2006)
12. Vertragsdauer
12.1. Der Versicherungsvertrag gilt für den im Versicherungsschein angeführten Zeitraum. Er
verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, falls er nicht drei Monate vor
Allgemeine Bedingungen zur Versicherung von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien (AEE2023)
jeweiligen Versicherungsjahres vorgenommenen Anlageerweiterungen
(Art. 11, Punkt 2.3.) gilt für einen Zeitraum von 9 Monaten eine Vorsorgeversicherung in Höhe von
50 Prozent der zuletzt dokumentierten Versi [...] Änderungen tariflich festgelegte Prämienanpassungen, so gilt diese
Leistungsgarantie nur für den Zeitraum eines Jahres ab Inkrafttreten dieser Bestimmungen.
Darüber hinaus ist eine Neubeordnung (Konvertierung)
Allgemeine Bedingungen für die Maschinen-Montage-Versicherung (AMMB) (AMMB90-95)
der Montage eine Erprobung bzw. ein Probebetrieb, (sei es
mit oder ohne Unterbrechung) über einen Zeitraum von längstens einem Monat (wenn nichts
anderes vereinbart ist) abgeschlossen wurde oder
2.1.2 mit