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Versicherungsbedingungen für die Erhöhung der Versicherungssumme nach dem Verbraucherpreisindex (Indexklausel) - 1995 (VBIND95)
Versi-
cherungsnehmer von der Gesellschaft vor der betreffenden Beitragsfälligkeit bei gleichzeitiger Be-
kanntgabe des letzten bis zum 15. des der Beitragsfälligkeit vorangehenden Monats verlautbarten In- [...] öffent-
lichen Abgaben nach Empfang des Polizzenanhanges zu zahlen. Für den Zahlungsverzug gelten die Be-
stimmungen des § 4 der Versicherungsbedingungen der Grundversicherung. Im übrigen gelten die Versi-
Ergänzende Vereinbarungen zu den AFBUB in der Feuer-Betriebsunter- brechungs-Zusatzversicherung EV0.1 (EV0.1)
Das Ausmaß der Ersatzleistung des Versicherers für den nicht erwirtschafteten Deckungsbeitrag be-
stimmt sich nach allen jenen Umständen, die deren Höhe während der Haftungszeit auch bei ununterbro- [...]
chenem Betrieb beeinflußt hätten. Zu diesen Umständen gehören insbesondere die Marktlage und die be-
sonderen geschäftlichen und technischen Betriebsverhältnisse, die etwa eingetretenen Änderungen
Ergänzende Vereinbarungen zu den AFBUB in der Feuer-Betriebsunter- brechungs-Zusatzversicherung EV0.2 (EV0.2)
Das Ausmaß der Ersatzleistung des Versicherers für den nicht erwirtschafteten Deckungsbeitrag be-
stimmt sich nach allen jenen Umständen, die deren Höhe während der Haftungszeit auch bei ununterbro- [...]
chenem Betrieb beeinflußt hätten. Zu diesen Umständen gehören insbesondere die Marktlage und die be-
sonderen geschäftlichen und technischen Betriebsverhältnisse, die etwa eingetretenen Änderungen
NL96 (NL96)
Die Ersatzwertbestimmung der AVB für Sachen von historischem oder künstlerischem Wert sowie die Be-
stimmung über den Liebhaberwert bleiben unberührt.
2.
Ist der Zeitwert einer Sache niedriger [...] oder
beschädigte Maschinen und Einrichtungen wieder Maschinen und Einrichtungen hergestellt bzw. be-
schafft werden, soweit alle vorgenannten Sachen dem gleichen Betriebszweck dienen.
Gebäude, Maschinen
Sonderbedingungen für die Teilwertversicherung von Landwirtschaften zum Neuwert_______________________ (F810.1) (F810.1)
Die Ersatzwertbestimmung der AVB für Sachen von historischem oder künstlerischem Wert sowie die Be-
stimmung über den Liebhaberwert bleiben unberührt.
[...] oder
beschädigte Maschinen und Einrichtungen wieder Maschinen und Einrichtungen hergestellt bzw. be-
schafft werden, soweit alle vorgenannten Sachen dem gleichen Betriebszweck dienen.
Gebäude, Maschinen