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Steuerliche RegelungZusatztext: Absetzbarkeit ohne Nachverst (STLV2014-6)
Die Prämien zu Ihrer Lebensversicherung können Sie als Sonderausgaben im Sinne des § 18 EStG
1988 innerhalb der gesetzlichen Voraussetzungen und Höchstbeträge geltend machen. Die dafür
notwendigen Be
Steuerliche RegelungVariante: 4% VersSt, keine Nachverst., Kapital keine ESt, Rente § 29 (STLV2014-3)
Prämien ist die Versicherungssteuer in der Höhe von 4 % enthalten.
Kapitalleistungen aus dieser Lebensversicherung unterliegen nicht der Lohn- und
Einkommenssteuer. Insbesondere sind Erträge kapitalertrags
Allgemeine und ergänzende allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB/EHVB2005.21)
n Ehegatten, eingetragenen Partner oder Lebensgefährten. Das sind:
3.2.1 minderjährige Kinder;
3.2.2 volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres,
sofern sie in Österreich
[...] n Ehegatten, eingetragenen Partner oder Lebensgefährten. Das sind:
5.2.1 minderjährige Kinder;
5.2.2 volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres,
sofern sie in Österreich
[...] pflichtungen des Versicherungsnehmers als Privatperson aus den Ge-
fahren des täglichen Lebens mit Ausnahme der Gefahr einer betrieblichen, beruflichen oder
gewerbsmäßigen Tätigkeit,
Bezugsrecht "Außergewöhnlicher Trost" (GRM002)
allen anderen Produktvarianten:
der namentlich benannte Ehepartner, eingetragene Partner oder Lebensgefährte, falls ein solcher
nicht benannt wurde oder dieser vorverstorben ist:
die namentlich benannten
Steuerliche RegelungVariante: 4% VersSt, Nachverst. VN+VP jünger als 50, Kapital keine ESt, Rente § 29 (STLV2014-1)
insbesondere für den Fall der vorzeitigen Kündigung (Rückkauf).
Kapitalleistungen aus dieser Lebensversicherung unterliegen nicht der Lohn- und
Einkommenssteuer. Insbesondere sind Erträge kapitalertrags