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Veranstalter (AH459) (AH459)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH459
VERANSTALTER
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich im Rahmen des Deckungsumfanges der AHVB sowie des Abschnit-
Persönliche Schadenersatzpflicht der teilnehmenden Tierhalter (AH460) (AH460)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH460
KÖRVERANSTALTUNGEN, TIERSCHAUEN UND VIEHMÄRKTE; PERSÖNLICHE
SCHADENERSATZPFLICHT DER TEILNEHMENDEN TIERHALTER
Die
Persönliche Schadenersatzpflicht der sportausübenden (AH461) Teilnehmer (AH461)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH461
VERANSTALTER; PERSÖNLICHE SCHADENERSATZPFLICHT DER
SPORTAUSÜBENDEN TEILNEHMER
1. Der Versicherungsschutz bezieht
Wetterschießen (AH462) (AH462)
ALLGEMEINE HAFTPLFICHT - Wetterschießen - AH462
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden,
die darauf zurückgeführt werden, daß durch das Wetterschieß
Bewachte Garderoben (AH463) (AH463)
ALLGEMEINE HAFTPLFICHT BESONDERE BEDINGUNG AH463
BEWACHTE GARDEROBEN
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Sachen, die der Versicherungsnehmer od