Suche
VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG - für Versicherungsvermittler (VHVA2005.19.1)
abgibt oder Handlung setzt.
5.4.2. Ist ein Schaden auf eine Unterlassung zurückzuführen, so gilt der Verstoß im Zweifel in
dem Zeitpunkt als gesetzt, in dem die versäumte Handlung spätestens hätte [...] Versicherungsfall
2.1. Definition: Abweichend von Art 1 AHVB ist Versicherungsfall ein Verstoß (Handlung oder
Unterlassung), der den versicherten Tätigkeiten entspringt und aus welchem dem
[...] einem anderen Versicherer gegeben ist.
Als bekannt gilt ein Verstoß auch dann, wenn eine Handlung oder Unterlassung vom
Versicherungsnehmer als objektiv fehlerhaft erkannt wurde, auch wenn
VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG - für Versicherungsvermittler (VHVA2010.19.1)
abgibt oder Handlung setzt.
5.4.2. Ist ein Schaden auf eine Unterlassung zurückzuführen, so gilt der Verstoß im Zweifel in
dem Zeitpunkt als gesetzt, in dem die versäumte Handlung spätestens hätte [...] Versicherungsfall
2.1. Definition: Abweichend von Art 1 AHVB ist Versicherungsfall ein Verstoß (Handlung oder
Unterlassung), der den versicherten Tätigkeiten entspringt und aus welchem dem
[...] einem anderen Versicherer gegeben ist.
Als bekannt gilt ein Verstoß auch dann, wenn eine Handlung oder Unterlassung vom
Versicherungsnehmer als objektiv fehlerhaft erkannt wurde, auch wenn
Tätigkeit an beweglichen Sachen - Beförderung (AH3844.19)
oder die für ihn handelnden Personen
entliehen, gemietet, geleast oder gepachtet haben (Art 7.10.1 AHVB);
3.2. Schäden an vom Versicherungsnehmer oder den für ihn handelnden Personen, in Ver- [...] Winden, Flaschenzügen, Hub- oder Gabelstaplern sowie Kränen aller Art;
1.2. einer Beförderung durch Hand.
2. Der Versicherungsschutz gemäß Pkt 1. erstreckt sich, teilweise abweichend von
Art [...] Spedition udgl.);
3.3. Schäden an Sachen, deren Besitz dem Versicherungsnehmer oder den für ihn handelnden
Personen im Rahmen von bloßen Gefälligkeitsverhältnissen überlassen wurden
(Art
Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS2001)
über das Sachverständigenverfahren hat mindestens zu enthalten:
-Art und Umfang der Fragestellung an die Sachverständigen
-Namen der Sachverständigen, jeder Vertragspartner benennt
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB2010)
Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind daher nicht versichert;
b) durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
2. Das Fahrzeug ist in der im Antrag bezeichneten Ausführung versichert; [...] besteht für Schadenereignisse,
1. die bei der Vorbereitung oder Begehung gerichtlich strafbarer Handlungen durch den
Versicherungsnehmer eintreten, für die Vorsatz Tatbestandsmerkmal ist;
2. die bei [...] rten, entstehen;
3. die mit Aufruhr, inneren Unruhen, Kriegsereignissen, Verfügungen von hoher Hand und Erdbeben
ursächlich zusammenhängen;
4. die durch den Einfluss ionisierender Strahlen im Sinne