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Wertanpassung (EG10) (EG10)
Zentralamtes.
Wird einer der oben genannten Indizes nicht mehr veröffentlicht, so ist der an seine Stelle ge-
tretene Index heranzuziehen. Der Prozentsatz der Veränderungen der Neuwerte wird aus dem
Mischindex
Wertanpassung der Versicherungssummen (Gebäude und Einrichtung)(F75.1) (F75.1)
Zentralamtes.
2.3. Wird einer der oben genannten Indizes nicht mehr veröffentlicht, so ist der an seine Stelle ge-
tretene Index heranzuziehen.
2.4. Die Prozentsätze der Veränderungen werden nach folgender
Reine Vermögensschäden (AH416.2)
abzuwenden.
5. Summenmäßiger Umfang des Versicherungsschutzes
Die Versicherungssumme stellt die Höchstleistung des Versicherers für einen Versicher-
ungsfall im Sinne des Pkt. 2.1 dar
Wertanpassung (MB4065.12)
Zentralamtes.
Wird einer der oben genannten Indizes nicht mehr veröffentlicht, so ist der an seine Stelle
getretene Index heranzuziehen. Der Prozentsatz der Veränderungen der Neuwerte wird aus dem
Mischindex
WI.1 (WI.1)
Zentralamtes.
2.3 Wird einer der oben genannten Indizes nicht mehr veröffentlicht, so ist der an seine Stelle
getretene Index heranzuziehen.
2.4 Die Prozentsätze der Veränderungen werden nach folgender Formel