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Abhol- und Zustelldienst von Fahrzeugen (AH327) (AH327)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH327
ABHOL- UND ZUSTELLDIENST VON FAHRZEUGEN
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art. 1, Pkt. 2.2
Rauchfangkehrer (Allmählichkeitsschäden) (AH328) (AH328)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH328
RAUCHFANGKEHRER
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf Schadenersatzverpflichtungen wegen
1.1 Schäd
Erweiterter Versicherungsschutz für das Produkthaftpflicht- (AH329) risiko (AH329)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH329
PRODUKTEHAFTPFLICHTRISIKO
1. Die besondere Vereinbarung gemäß Abschnitt A, Z. 2, Pkt. 4. EHVB ist getroffen.
Verunreinigung von Erdreich und Gewässern (AH330) (AH330)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH330
VERUNREINIGUNG VON ERDREICH UND GEWÄSSERN
1. Die besondere Vereinbarung gemäß Art. 6, Pkt. 4. AHVB ist getroffen.
Bekämpfung von Pflanzenschädlingen und Anwendung (AH331) von Unkrautvertilgungsmitteln (AH331)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH331
BEKÄMPFUNG VON PFLANZENSCHÄDLINGEN UND ANWENDUNG VON UNKRAUT-
VERTILGUNGSMITTELN IM RAHMEN VON LAND- UND FORSTWIRTS