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F900 (F900)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F900
EIGENTUMSKLAUSEL
Fremdes Eigentum gilt mitversichert, sofern nicht anderweitig bzw. anderweitig nicht
F901 (F901)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F901
WIEDERAUFBAUKLAUSEL
Wird nach einem Brandschaden ein versichertes Objekt an einer anderen Stelle inner
F902 (F902)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F902
AUSSENVERSICHERUNGSKLAUSEL
Einrichtungen und Vorräte gelten bis zur Höhe von 10 % des versicherten Werte
F903 (F903)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F903
SUMMENAUSGLEICHSKLAUSEL
Zwischen den in der Polizze genannten Positionen gilt Summenausgleich vereinbart
F904 (F904)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F904
RESTWERTKLAUSEL
In einem eventuellen Brandschaden gilt bei Gebäuden ein Restwert, soweit er nicht mehr