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Raiffeisen Unfall Plus Leistungen (RP1601.16)
Mitreisenden bis zum Verletztenrücktransport
Werden aufgrund eines Unfalles einer versicherten Person weitere Übernachtungen erforderlich,
weil diese aufgrund eines Verletztenrücktransportes im Sinne von Pkt [...] (RP1601.16)
Allgemeiner Teil
Auf diese Versicherungssparte finden die Bestimmungen der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Raiffeisen Plus Leistungen (ABRP) Anwendung.
Gesetzesstellen [...] besteht Versicherungsschutz für maximal 10 Tage ab Verlassen des
Wohnsitzes.
4. Fahrtkosten
Besteht aufgrund des gegenständlichen Versicherungsvertrages Anspruch auf Ersatz der
Fahrtkosten, werden folgende
Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Garantie Ertrag 168 PLUS (Indexgebundene Lebensversicherung mit Kapitalgarantie bei Ablauf gegen Einmalprämie) - 2008.1 (VBGEP2008.1)
Fälligkeit der
Leistung.
§ 15 Vertragsgrundlagen
Vertragsgrundlagen sind Ihr Antrag, die Versicherungsurkunde einschließlich Anlagen, der dem Vertrag
zugrunde liegende Tarif und die Versicherun [...] geknüpft. Der Bezugswert ist die dem Vertrag zugrunde liegende Anleihe. Ihrem Vertrag
werden in der Höhe des Sparanteiles der Prämie Anteile der dem Vertrag zugrunde liegenden Anleihe
zugeordnet.
Der Bezugswert [...] Kosten getilgt.
(3) Die Rechnungsgrundlagen für die Ermittlung aller Prämienanteile und Kosten nach den Absätzen 1
und 2 sind Teil der versicherungsmathematischen Grundlagen des jeweiligen Tarifes. Diese
Schwimmbäder, Whirlpools und Gartenduschen (DH1717.15)
HAUSHALT - Schwimmbäder, Whirlpools und Gartenduschen am Grundstück -
DH1717.15
Auf dem Versicherungsgrundstück sind Schwimmbäder ohne Abdeckung, die zumindest bis zur
Hälfte im Boden versenkt sind, [...] die Gefahren Feuer (Artikel 2 Punkt 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABH bzw. ABHD)
und Elementar (Artikel 2 Punkt 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABH bzw. ABHD),
ausgenommen Schäden durch au [...] außergewöhnliche Naturereignisse gemäß Artikel 2 Punkt 2.6 der
dem Vertrag zugrunde liegenden ABH bzw. ABHD mitversichert.
Nicht versichert, auch nicht als Folge eines versicherten Schadenfalles, gelten
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Verlängerung der FONDS GARANTIE Polizze - indexgebundene Lebensversicherung (Anleihe "GDF 1A") - 2011 (VBVERLFGP2011)
Fälligkeit der
Leistung.
§ 16 Vertragsgrundlagen
Vertragsgrundlagen sind Ihr Antrag, die Versicherungsurkunde einschließlich Anlagen, der dem Vertrag
zugrunde liegende Tarif und die Versicherun [...] Vertrag
zugrunde liegenden Anleihe zugeordnet.
Tarif (Geschäftsplan)
Der Tarif (Geschäftsplan) enthält die der Finanzmarktaufsicht vorgelegten,
versicherungsmathematischen Berechnungsgrundlagen für Ihren [...] Kosten getilgt.
(3) Die Rechnungsgrundlagen für die Ermittlung aller Prämienanteile und Kosten nach den Absätzen 1
und 2 sind Teil der versicherungsmathematischen Grundlagen des jeweiligen Tarifes. Diese
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Verlängerung der EURO GARANTIE Polizze - indexgebundene Lebensversicherung (Anleihe "GDF 2A") - 2011 (VBVERLEGP2011)
der
Leistung.
§ 16 Vertragsgrundlagen
Vertragsgrundlagen sind Ihr Antrag auf Verlängerung, die Versicherungsurkunde einschließlich Anlagen,
der dem Vertrag zugrunde liegende Tarif und die Ve [...] Vertrag
zugrunde liegenden Anleihe zugeordnet.
Tarif (Geschäftsplan)
Der Tarif (Geschäftsplan) enthält die der Finanzmarktaufsicht vorgelegten,
versicherungsmathematischen Berechnungsgrundlagen für Ihren [...] Kosten getilgt.
(3) Die Rechnungsgrundlagen für die Ermittlung aller Prämienanteile und Kosten nach den Absätzen 1
und 2 sind Teil der versicherungsmathematischen Grundlagen des jeweiligen Tarifes. Diese