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UPG-95 (UPG-95)
it Gültigkeit hatten.
Wird der genannte Index nicht mehr veröffentlicht, so ist der an seine Stelle getretene Index he-
ranzuziehen.
3. Die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen enthaltenen
Weltdeckung für unbewusste Exporte (AH3856.12)
Handels-, oder Finanzsanktionen bzw. Embargos verboten ist, Ver-
sicherungen bereit zu stellen oder Versicherungsleistungen zu erbringen.
5. Für Staaten außerhalb der EU, Schweiz und Li
Neuwertversicherung von Gebäuden, Einrichtungen (SN6)
Versicherungsnehmer nach, daß die Wiederherstellung an der bisherigen Stelle behördlich
verboten ist, so genügt die Wiederherstellung an anderer Stelle innerhalb Österreichs.
Unterbleibt die Wiederb [...] Zeitwertentschädi-
gung*) den Wiederherstellungsaufwand nicht übersteigt, und in dem Umfang, in dem die Verwendung der
Entschädigung zur Wiederherstellung an der bisherigen Stelle gesichert ist.
Hiebei [...] Sachen, die bei Eintritt des Schadenfalles bereits hergestellt
bzw. angeschafft sind oder sich in Herstellung befinden, gelten nicht als Wiederherstellung bzw. als
Wiederbeschaffung.
Weist der Ver
Sonderbedingungen für die Teilwertversicherung von Landwirtschaften zum Neuwert___________________________ (F810) (F810)
daß die Wiederherstellung an der bisherigen Stelle behördlich
verboten ist, so genügt die Wiederherstellung an anderer Stelle desselben Gemeindegebietes.
Unterbleibt die Wiederherstellung innerhalb [...] erhält,
den Wiederherstellungsaufwand nicht übersteigt, und in dem Umfange, in dem die bestimmungsgemäße
Verwendung der Entschädigung zur Wiederherstellung an der bisherigen Stelle gesichert ist [...] gen, die bei Eintritt des Schadenfalles bereits hergestellt bzw.
angeschafft sind oder sich in Herstellung befinden, gelten nicht als Wiederherstellung bzw. als Wie-
derbeschaffung.
Weist der Ve
BB4.1 (BB4.1)
leistung ist jedoch mit jenem Betrag begrenzt, der sich bei Wiederaufbau
bzw. Wiederherstellung an derselben Stelle und im gleichen Umfang ergeben würde.
Die zu schaffenden Ersatzobjekte können anderen [...] Ersatzleistung.
Sachverständige
In Klarstellung der Art. 11 ABS (1995) und Art. 8 AFB (1984) wird der Versicherer zu Sachverständi-
gen keine Personen bestellen, die in- oder ausländische Mitbewerber [...] leistung ist jedoch mit jenem Betrag begrenzt, der sich bei Wiederaufbau
bzw. Wiederherstellung an derselben Stelle und im gleichen Umfang ergeben würde.
Wiederauffüllung der Versicherungssumme