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Allgemeine Bedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel Wohnungsgenossenschaft (KSWG-03.2)
ist und eventuelle Weisungen des
Versicherers zu befolgen sind;
1.3. dass nach Möglichkeit zur Feststellung des Sachverhalts beizutragen ist und dem Versicherer
jede zumutbare Untersuchung über die Ursache [...] Unterlagen auszuhändigen sind;
1.5. dass dem Versicherer auf dessen Anfrage Unterlagen zur Verfügung zu stellen sind, aus
denen sich die Berechtigung der mitversicherten Personen ergibt.
Artikel 13 - Fälligkeit [...] Versicherungsleistung, Verjährung
Die Versicherungsleistung wird nach Abschluss der für ihre Feststellung notwendigen Erhebungen
fällig. Die Verjährung richtet sich nach § 12 des Versicherungsvertragsgesetzes
IM GESCHÄFT-STURMSCHADENVERSICHERUNG (IG-St-03.2) (IG-St-03.2)
sich bei Wiederaufbau bzw. Wiederherstellung an derselben Stelle
und im gleichen Umfang ergeben würde.
3.21. Wiederherstellungsfrist
Die Wiederherstellungsfrist gemäß Art. 10 Pkt. 2.4. der [...] stung
ist jedoch mit jenem Betrag begrenzt, der sich bei Wiederaufbau bzw. Wiederherstellung
an derselben Stelle und im gleichen Umfang ergeben würde.
Die zu schaffenden Ersatzobjekte können [...] Ersatzleistung.
3.15. Sachverständige
In Klarstellung des Art. 11 AStB2002 wird der Versicherer zu Sachverständigen keine Personen
bestellen, die in- oder ausländische Mitbewerber des Ver
Besondere Bedingung BB5.1 (BB5.1)
tung ist
jedoch mit jenem Betrag begrenzt, der sich bei Wiederaufbau bzw. Wiederherstellung an derselben
Stelle und im gleichen Umfang ergeben würde.
Die zu schaffenden Ersatzobjekte [...]
19. Neu hinzukommende Betriebsstellen
Als Versicherungsort gelten innerhalb Österreichs ohne besondere Anmeldung auch neu hinzu-
kommende Betriebsstellen.
Der Versicherungsnehmer [...] jährlich zur Hauptfälligkeit ein Verzeichnis dieser
Betriebsstellen einzureichen.
Eine allfällige Prämienerhöhung für neue Betriebsstellen erfolgt jährlich.
(gilt für FBU)
20. Regiezuschlag
Besondere Bedingung für die Kirchenversicherung (Feuer, Sturm) BBK.1 (BBK.1)
ngen erlischt die Vereinbarung bezüglich
Unterversicherungsverzicht.
Die Versicherungssummen stellen die Obergrenze der Entschädigung dar.
2. Inhalt in Kirche, samt Anbauten, Sakristei, Leichenhalle
Ergänzende Bedingungen für den ZuHaus Standardschutz (ZH-97)
herangezogen. Wird der oben genannte Index
nicht mehr veröffentlicht, so ist der an seine Stelle getretene Index heranzuziehen.
Die Prozentsätze der Veränderungen werden nach