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Produktinformationsblatt Luftfahrthaftpflichtversicherung (PIBLH.2018)
Wichtiger Hinweis
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
✘
✘ Schäden im Zusammenhang mit Gewalthandlungen
✔ bei Personenschäden, ✘
✔ bei Sachschäden [...] Luftfahrtgeräten bzw.
Flugmodellen durch Personen, die ohne Genehmigung des
Versicherungsnehmers handeln
Schäden im Zusammenhang mit Lärm, Vibrationen,
Lastenabwürfen, Transport von Außenlasten, Kunstflügen [...] verwahrt, entliehen oder gemietet haben
Schadenersatzverpflichtungen wegen verlorener oder
abhandengekommener Sachen
Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden aus
Persönlichkeits- oder Namensrecht
Allgemeine Bedingungen für die Luftfahrt-Unfallversicherung (ALUB98)
Zusammenhang mit Gewalthandlungen von Staaten oder ge-
gen Staaten und ihre Organe, Gewalthandlungen von politischen oder terroristischen Organisa-
tionen, Gewalthandlungen anläßlich öf [...]
2.7. den behandelnden Arzt oder die behandelnde Krankenanstalt sowie diejenigen Ärzte oder Kran-
kenanstalten, von denen der Versicherte aus anderen Anlässen behandelt oder untersucht [...] 2.1. bei völligem Verlust oder völliger Gebrauchsunfähigkeit
eines Armes oder einer Hand ................................... 60%
eines Beines oder eines Fußes ..................
Sanktionsklausel 2022 (TRSANKTION2022)
anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder
Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Republik Österreich
entgegenstehen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen
Verkaufspreis als Ersatzwert F94 (F94)
Versicherungsnehmer den Nachweis erbringt, daß er für zerstörte oder beschädigte,
fest verkaufte Handelsware Ersatz in gleicher Güte weder aus den unversehrt gebliebenen
Beständen liefern, noch gleichwertigen [...] auf dem Markt erhalten kann, gilt als Ersatzwert
für zerstörte oder beschädigte, fest verkaufte Handelsware der vereinbarte Verkaufspreis
abzüglich der durch die Nichtlieferung ersparten Kosten, sofern der
Gemeindehaftpflicht ImOrt (AH3818.14)
Zelten usw. findet B 11.1.2 EHVB
sinngemäß Anwendung.
3. Die für den Versicherungsnehmer handelnden Personen sind auch ohne Vorliegen eines
Arbeitsverhältnisses im Rahmen von A 1.3. EHVB [...] Vertragspartners des Versicherungsnehmers - einschließlich der für den Ver-
tragspartner handelnden Personen - zurückzuführen ist, tritt eine Aufhebung oder Minderung
der Leistungspflicht [...] Zelten usw. findet B 11.1.2 EHVB
sinngemäß Anwendung.
3. Die für die Freiwillige Feuerwehr handelnden Personen sind auch ohne Vorliegen eines
Arbeitsverhältnisses im Rahmen von A 1.3. EHVB