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Werbeanlagen (G753)
GLAS - Werbeanlagen - G753
1. Versichert sind die im Versicherungsvertrag näher bezeichneten Werbeanlagen, und zwar
Leuchtröhrenanlagen (Hochspannungsanlagen);
Firmenschilder;
Transparente.
2. Der
Wohnungseigentum (G785)
GLAS - Wohnungseigentum - G785
1. Für Versicherungsverträge mit einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern gilt:
ist der Versicherer nach Ziff. 5, 8, 21 und 24 AGIB2009 wegen des Verhaltens einzeln
Löschanlagen (F183.1)
FEUER - Löschanlagen - F183.1
1. Die von den österreichischen Brandverhütungsstellen und vom österreichischen
Bundesfeuerwehrverband (entsprechend den Richtlinien des Comite Europeen des Assurances
Ausschluss von Schäden durch Überspannung (EE16)
In Abweichung zu den Allgemeinen Bedingungen zur Versicherung von Anlagen zur Gewinnung von
erneuerbaren Energien (AEE) gelten die Gefahren gemäß Art. 1 lit h) und i) nicht versichert.
- Sei
Ausschluss von Schäden durch Feuer (EE3)
In Abweichung zu den Allgemeinen Bedingungen zur Versicherung von Anlagen zur Gewinnung von
erneuerbaren Energien (AEE) gelten die Gefahren gemäß Art. 1 lit a) und c-d) nicht versichert.
- S