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Glasversicherung: Waren und Dekorationsmaterial (G735)
Glasversicherung: Waren und Dekorationsmaterial (G735)
Der Versicherer leistet bis zu dem vereinbarten Betrag auf erstes Risiko Entschädigung auch für
Schäden an ausgestellten Waren und Dekoratio
Abrutschende Eis- und Schneelast (St3012.12)
STURM - Abrutschende Eis- und Schneelast - St3012.12
In Ergänzung des Art. 1.1.3 AStB gelten bis zu der auf der Polizze angeführten
Versicherungssumme auf Erstes Risiko zum Neuwert versichert:
Besc
F905 (F905)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F905
VORÜBERGEHENDE ABWEICHUNGEN VON SICHERHEITSVOR-
SCHRIFTEN
Etwaige vorübergehende Abweichungen von Si
Kraftfahrzeuge mit/ohne behördlichem Kennzeichen in ruhendem und fahrenden Zustand zum Verkehrswert (F838)
FEUER F838
KRAFTFAHRZEUGE MIT/OHNE BEHÖRDLICHEM KENNZEICHEN
IN RUHENDEM UND FAHRENDEM ZUSTAND ZUM VERKEHRSWERT
Die in der Polizze bezeichn
Teilwertklausel (F63) (F63)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F63
TEILWERTKLAUSEL
Soweit bei der Versicherung von Gebäuden der Versicherungsschutz nur für bestimmte Bau