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Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung im Rahmen der betrieblichen Kollektivversicherung - 2005 (VBBUBKV2005)
Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
im Rahmen der betrieblichen Kollektivversicherung -; 2005
VBBUBKV2005
Gültig ab 01.10.2005
Sprachliche Gleichbehandlung:
Besondere Bedingungen zur General-Polizze (TRGP-06)
TRANSPORT - Besondere Bedingungen zur General-Polizze - TRGP-06
1. Begriffsbestimmung
Inhalt dieses Versicherungsvertrages ist eine laufende Versicherung im Sinne der
Begriffsbestimmungen des § 187
Produktinformationsblatt Rechtsschutzversicherung (PIBRS.2024)
Wichtiger Hinweis
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
✔
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✘ Anlage von Vermögen
✘
★ Fahrzeug-Rechtsschutz
★ Lenker-
F905 (F905)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F905
VORÜBERGEHENDE ABWEICHUNGEN VON SICHERHEITSVOR-
SCHRIFTEN
Etwaige vorübergehende Abweichungen von Si
Kraftfahrzeuge mit/ohne behördlichem Kennzeichen in ruhendem und fahrenden Zustand zum Verkehrswert (F838)
FEUER F838
KRAFTFAHRZEUGE MIT/OHNE BEHÖRDLICHEM KENNZEICHEN
IN RUHENDEM UND FAHRENDEM ZUSTAND ZUM VERKEHRSWERT
Die in der Polizze bezeichn