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Schutzengel Unfall (KS1501.16)
Mitreisenden bis zum Verletztenrücktransport
Werden aufgrund eines Unfalles einer versicherten Person weitere Übernachtungen erforderlich,
weil diese aufgrund eines Verletztenrücktransportes im Sinne von Pkt [...] (KS1501.16)
Allgemeiner Teil
Auf diese Versicherungssparte finden die Bestimmungen der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel (ABKSS) Anwendung.
Gesetzesstellen [...] besteht Versicherungsschutz für maximal 10 Tage ab Verlassen des
Wohnsitzes.
4. Fahrtkosten
Besteht aufgrund des gegenständlichen Versicherungsvertrages Anspruch auf Ersatz der
Fahrtkosten, werden folgende
Raiffeisen Unfall Plus Leistungen (RP1601.16)
Mitreisenden bis zum Verletztenrücktransport
Werden aufgrund eines Unfalles einer versicherten Person weitere Übernachtungen erforderlich,
weil diese aufgrund eines Verletztenrücktransportes im Sinne von Pkt [...] (RP1601.16)
Allgemeiner Teil
Auf diese Versicherungssparte finden die Bestimmungen der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Raiffeisen Plus Leistungen (ABRP) Anwendung.
Gesetzesstellen [...] besteht Versicherungsschutz für maximal 10 Tage ab Verlassen des
Wohnsitzes.
4. Fahrtkosten
Besteht aufgrund des gegenständlichen Versicherungsvertrages Anspruch auf Ersatz der
Fahrtkosten, werden folgende
Versicherungsbedingungen für die indexgebundene Er- und Ablebensversicherung gegen Einmalprämie (Anleihe "GDF12") - 2007 (VBINDERAB2007)
Fälligkeit der
Leistung.
§ 15 Vertragsgrundlagen
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Vertragsgrundlagen sind Ihr Antrag, die Versicherungsurkunde einschließlich Anlagen, der dem Vertrag
zugrunde liegende Tarif und die Versi [...] geknüpft. Der Bezugswert ist die dem Vertrag zugrunde liegende Anleihe. Ihrem Vertrag
werden in der Höhe des Sparanteiles der Prämie Anteile der dem Vertrag zugrunde liegenden Anleihe
zugeordnet.
Der Bew [...] Kosten getilgt.
(3) Die Rechnungsgrundlagen für die Ermittlung aller Prämienanteile und Kosten nach den Absätzen 1
und 2 sind Teil der versicherungsmathematischen Grundlagen des jeweiligen Tarifes. Diese
Vertragsinhalt der Leitungswasserversicherung - Grundschutz (LPGL-98) (LPGL-98)
LPGL-98
In der VERSICHERUNG GEGEN LEITUNGSWASSERSCHÄDEN
gilt darüberhinaus folgender Vertragsinhalt:
1. Versic
Vertragsinhalt der Leitungswasserversicherung - Grundschutz (LPGL-96) (LPGL-96)
LPGL-96
In der VERSICHERUNG GEGEN LEITUNGSWASSERSCHÄDEN
gilt darüberhinaus folgender Vertragsinhalt:
Entschädi